Aufruf zur Beteiligung an der Rattenbekämpfungs-Aktion 2022

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Das Ordnungsamt ruft alle Personen mit Grundeigentum auf, sich an einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungs-Aktion vom 26.09. bis zum 09.10.2022 zu beteiligen!

Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich Personen mit Grundeigentum oder die sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet, soweit ein Rattenbefall festgestellt oder vermutet wird. Die Verantwortlichkeit und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz und der Kreisverordnung des Kreises Rendsburg-Eckernförde (Näheres zur Kreisverordnung unter www.kreis-rendsburg-eckernförde.de/kreisverwaltung/kreisrecht) ausdrücklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der den oben genannten Personen obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.