Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans von 2024 und des Entwurfes des vereinfachten Vermerks zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes von 2018 nach § 47 d Abs. 3 BlmSchG für die Gemeinde Altenholz
Der Lärmaktionsplan und die Überprüfung des Vorherigen legen vom 10.–17.07.2024 auf der Homepage der Gemeinde Altenholz www.altenholz.de sowie in Papierform im Rathaus der Gemeinde Altenholz, Bauamt, Allensteiner Weg 2–4, 24161 Altenholz, Zimmer 214, an folgenden Tagen
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Einarbeitung der Ideen und Stellungnahmen sowie der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.