Fotoausstellung im Altenholzer Rathaus

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Perzeption – Unsere Welt ist bunt

In Zusammenarbeit mit der Förde-vhs präsentiert der Fotografenmeister und Kommunikationsdesigner Armin Habermann unter dem Titel „Perzeption – Unsere Welt ist bunt" ab sofort eine Reihe sehr ausdrucksstarker Fotografien im Altenholzer Rathaus.

Was ist das korrekte Bild von der Wirklichkeit? Wie nimmt der Mensch mit seinen Sinnen die Wirklichkeit wahr und wie wird die Wirklichkeit von der fotografischen Kamera wahrgenommen?

Auf diese Fragen versucht Armin Habermann im Rahmen seiner Ausstellung Antworten zu geben. Dabei ist ihm sehr wohl bewusst, dass die Wahrnehmung von Bildern eine Angelegenheit der Emotionen ist. Fotografien können die Welt in anderen Helligkeitswerten und Farben darstellen, als wir das von unserer visuellen Wahrnehmung gewöhnt sind. Fotografie heißt: Mit Licht zeichnen. Mit den Lichtfarben, den Körperfarben und der Wahrnehmung der Farben setzt sich diese Ausstellung auseinander.

Sie alle sind herzlich eingeladen, diese Ausstellung im ersten OG während der Öffnungszeiten zu besuchen und die Fotografien zu betrachten.

Carlo Ehrich
Bürgermeister

Winterquartiere für kleine Helfer

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Klein sind sie, unauffällig, oft unbeliebt und doch unabdingbar wichtig im Kreislauf der Natur – die Rede ist von Kleinstlebewesen: Insekten, Käfer, Spinnen, Würmer, Raupen, Nacktschnecken aber auch Igel, Echsen und Kröten. Jetzt im Herbst sind sie auf der Suche nach behaglichen Winterquartieren unter Laubhaufen, Gehölzen, in Steinritzen und Trockenmauern.

Doch immer häufiger werden sie nicht fündig. Blankgeputzte, aufgeräumte Gärten bieten diesen nützlichen Helfern keinen Unterschlupf. Umgestürzte Blumentöpfe, Erdlöcher, Wurzelstöcke, Reisig- und Steinhaufen, liegengelassenes Laub und Astwerk aus einheimischen Pflanzen - die Ansprüche an die Unterkunft sind nicht allzu groß. Bereits mit kleinen naturbelassenen Ecken in Ihrem Garten tun Sie der Natur einen großen Dienst und tragen zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts bei.

Im nächsten Jahr sollen die fleißigen Tierchen bei der Gartenbewirtschaftung ja wieder helfen, damit die Pflanzen blühen und die Bäume Früchte tragen.

Und vergessen Sie nicht – Marienkäfer lieben Blattläuse, Igel und Kröten tun sich genüsslich an Nacktschnecken und Vögel brauchen eine Vielzahl von vermeintlichen „Schädlingen", um ihre Brut im nächsten Jahr aufzuziehen.

Denken Sie also bei allem Sägen, Schneiden und Grünschnitt entfernen auch an die kleinen Nützlinge. Die Natur hat ihre eigene Ordnung, lassen Sie ihr ein wenig Raum.

Informationsmaterialien zu naturnahem Gärtnern, Pflanzlisten und viele weitere Tipps finden Sie auf den Seiten des NABU unter www.nabu.de.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister

Knicks „auf den Stock setzen"

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Knicks sind gesetzlich geschützte Biotope. Sie dienen einer Vielzahl an Pflanzen und Tieren als Lebensraum, bieten Nahrung aber auch Versteck- und Brutmöglichkeiten. Gleichzeitig erfüllen sie eine wichtige Funktion im Naturhaushalt als Wind-, Wetter- und Erosionsschutz und sind in Schleswig-Holstein ein prägendes Landschaftselement.

Jedoch können sowohl Knicks als auch Gehölzstreifen ihre wichtige Funktion im Naturhaushalt nicht mehr erfüllen, wenn die Gehölze auswachsen und gerade im unteren Bereich immer lichter werden. Es entstehen Lücken, durch die der Wind weht. Die ursprüngliche Schutzfunktion ist nicht mehr gegeben. Zum Funktionserhalt ist es daher notwendig, Knicks alle 10 bis 15 Jahre „auf den Stock" zu setzen. Dabei werden Knicks bis auf den Stock zurückgeschnitten und somit zu neuem Ausschlagen gezwungen. Etwa alle 25 Meter bleiben dabei sogenannte Überhälter stehen.

Bereits im Frühjahr 2018 wurden einige Knicks in der Gemeinde Altenholz „auf den Stock gesetzt". Nun sind weitere Knicks an der Reihe. Die Knick- und Gehölzpflege wird in verschiedenen Bereichen der Gemeinde bis zum Beginn der Schutzfrist am 1. März 2019 durchgeführt. Der Bauhofleiter strebt an, mit den Arbeiten in der 40. Kalenderwoche zu beginnen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister

Schutzfrist zur Gehölzpflege

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 1. Oktober endet wie jedes Jahr die Schutzfrist zur Gehölzpflege. Das bedeutet, dass Bäume, Hecken Gebüsche und andere Gehölze wieder geschnitten werden dürfen. Dabei gilt zu beachten, dass bei Maßnahmen an gesetzlich geschützten Biotopen sowie Bäumen ab einem Stammumfang von 2 Meter in 1 Meter Höhe gemessen, eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde in Rendsburg einzuholen ist. Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann.

Maßgeblich sind die im „Merkblatt Baumschutz 2015" des Kreises Rendsburg-Eckernförde festgehaltenen Regelungen. Dieses kann unter www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de kostenlos heruntergeladen werden.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister

Gastschüler aus Bogotá/Kolumbien suchen deutsche Familien

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Das Humboldteum sucht deutsche Familien, die offen sind, einen südamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) als Kind auf Zeit aufzunehmen.

Die kolumbianischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles kolumbianisches Kind auf Zeit ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von

Samstag, den 9. Februar 2019 bis Samstag, den 29. Juni 2019.

Wer Kolumbien kennen lernen möchte, ist zu einem Gegenbesuch an der Andenschule Bogotá herzlich willkommen. Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle für Auslandsschulen:
Humboldteum – Verein für Bildung und Kulturdialog, Geschäftsstelle, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 21 401, Fax 0711-22 21 402, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.humboldteum.com.

Achtung bei der Beantragung von Online-Führungszeugnissen!

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Aufgrund einiger Vorkommnisse weise ich Sie auf mögliche Fälle von Betrug beziehungsweise Irreführung bei der Beantragung von Online-Führungszeugnissen hin.

Die Internetseite www.amtsweg.com erweckt den Eindruck, dass man hierüber ein Führungszeugnis beantragen kann. Für die Beantragung ist ein Betrag in Höhe von 13,- € zu überweisen, für den man auch eine Bestellbestätigung erhält. Allerdings kauft man auf der Internetseite lediglich einen Online-Wegweiser zur Beantragung eines Führungszeugnisses, jedoch kein richtiges Führungszeugnis.

Der Verbraucherschutz ist informiert und warnt bereits vor der oben genannten Internetseite. (https://verbraucherschutz.de/irrefuehrende-internetseite-amtsweg-com/)

Bei Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen wenden Sie sich gerne unter den Telefonnummern 0431/3201-210 bis 213 an die Mitarbeiter/innen des BürgerBüros der Gemeinde Altenholz.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Amt für Bürgerdienste

Umsetzung der Glas – und Altkleidercontainer

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Aufgrund der Bauarbeiten am Ostpreußenplatz wurden die Glas – und Altkleidercontainer vorübergehend an einen anderen Standort versetzt. Diese befinden sich nun auf der Grünfläche Ende der Danziger Straße in Richtung der Tennisanlagen in Altenholz Stift, direkt vor der Einmündung Barkmissen zum Hundetrainingsplatz. Ich bitte um Beachtung.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau – und Ordnungsamt

Standort Glascontainer AN Artikel

 

Mammobil

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Termine für das Screening im Mammobil: 

30. Juli 2018 - 23. August 2018 - Kiel-Friedrichsort, Falckensteiner Str. 40 (Parkplatz Lidl)

   

24. August 2018 - 18. September 2018  - Gettorf, Ravensberg 14-16 (Parkplatz LIDL)

   
     

 Grobe Planung bis April 2019:

Eckernförde: September 2018 bis November 2018

Owschlag: November 2018 bis Dezember 2018

Neumünster: Dezember 2018 bis April 2019

Altenholz blüht durch

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Im Rahmen der Aktion „Altenholz blüht durch" (vgl. Artikel AKU AN-Nr. 11/2018) möchte die Gemeinde Altenholz Ihre Fotos von Blühpflanzen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlichen. Machen Sie mit und schicken Sie uns Ihre Bilder!

Fotografieren Sie einfach, was Ihnen an Blühpflanzen vor die Linse kommt und senden Sie Ihre digitalen Bilder, mit Standort und Datumsangabe an die E-Mail Adresse des Bau- und Ordnungsamts Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Ganz wichtig: Geben Sie im E-Mail Anschreiben Ihr schriftliches Einverständnis zur Veröffentlichung Ihrer Bilder in verschiedenen Medien der Gemeinde Altenholz, da wir die Fotos andernfalls nicht nutzen dürfen.

Zum Ende der Blühperiode stellen wir die erhaltenen Bilder online.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt

Informationen zur Anleinpflicht für Hunde in Wäldern und Reiten im Wald

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Anleinpflicht für Hunde in Wäldern

Zahlreiche Beschwerden über die nicht eingehaltene Anleinpflicht für Hunde in Wäldern geben mir Veranlassung, auf die Regelung nach dem Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein hinzuweisen.
Gemäß § 17 Abs. 2 Ziffer 3 Landeswaldgesetz ist es unter anderem nicht gestattet, Haustiere im Wald mitzuführen. Ausgenommen hiervon sind angeleinte Hunde.
Diese Anleinpflicht dient zum Schutz der im Wald lebenden Tiere. Wer sich im Wald befindet, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald und darin gelegene Einrichtungen und Anlagen nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung oder sonstige schutzwürdige Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden (§ 17 Abs. 4 Landeswaldgesetz).
Ordnungswidrig handelt, wer gemäß § 38 Abs. 2 Ziffer 5c Landeswaldgesetz einen Hund unangeleint im Wald mitführt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,- Euro geahndet werden.

Ich bitte um Beachtung der o.g. Vorschriften.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt

Reiten im Wald

Auch Reiten im Wald unterliegt, ebenso wie das Führen von Hunden, bestimmten Regularien, die dem Schutz des Waldes als Naturraum und der Sicherheit und dem Wohlbefinden aller Waldbesucher dienen.
Wald gehört zu den unverzichtbaren Lebensgrundlagen der Menschen und bietet unersetzbaren Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Daher ist in § 1 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) festgelegt, dass der Wald in seiner Gesamtheit zu schützen und in seiner Lebens- und Funktionsfähigkeit dauerhaft zu erhalten ist. Nach § 18 des LWaldG ist das Reiten im Wald daher nur auf besonders gekennzeichneten Reitwegen, Betonstraßen oder Straßen mit vergleichbarer Decke sowie „auf allen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wegen" gestattet. Auf allen anderen Waldwegen ist das Reiten nicht gestattet. Reiten abseits von ausgewiesenen Reitwegen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Es gilt einerseits die Verkehrssicherheit zu erhalten und gefährliche Begegnungssituationen und Unfälle zwischen den verschiedenen Nutzergruppen (Spaziergänger, Fahrradfahrer, Reitern) zu verhindern.
Andererseits kommt es durch das Reiten im Wald auf nicht dafür vorgesehenen, unbefestigten Waldwegen zu einer übermäßig starken Belastung. Diese Wege werden nachhaltig zerstört. Die Instandhaltung bzw. Wiederherstellung solcher Waldwege ist kostenintensiv und fällt den öffentlichen Kassen und damit der Allgemeinheit zur Last.
Bitte haben Sie Verständnis für das komplexe Zusammenspiel und helfen Sie, das Ökosystem Wald gesund zu halten. Reiten Sie nur auf dafür vorgesehenen Wegen und nehmen Sie Rücksicht auf andere Waldbesucher.

Herzlichen Dank.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt