Einladung zum 1. Runden Tisch zur Rahmenplanung

Veröffentlicht in Städtebauförderung

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

die Gemeinde Altenholz hat im Rahmen der Sanierung des Ortskerns Stift im vergangenen Jahr einen städtebaulichen Wettbewerb für den Bereich um den Ostpreußenplatz durchgeführt. Als weiterer Schritt zur Entwicklung einer zukunftsweisenden integrierten Planung für die Sanierung folgt nun die Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans für das gesamte Sanierungsgebiet „Ortskern Stift“.

Nach der öffentlichen Vorstellung der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs lädt die Gemeinde Altenholz interessierte Bürgerinnen und Bürger zur weiteren Beteiligung an der Planung ein.
In diesem Sinne beabsichtigt die Gemeinde, Sie im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung mit dem Schwerpunkt zur Gestaltung der Grün- und Freiflächen am

Dienstag, den 25. Juni 2019, um 18.00 Uhr,
in der Aula des Gymnasiums Altenholz, Danziger Str. 18A, 24161 Altenholz,

über den Rahmenplan zu informieren.

Herr Escosura von der AC Planergruppe wird über den Stand der Rahmenplanung berichten sowie aktuelle weitere Planungen zum Themenschwerpunkt Grün- und Freiflächen erläutern. Im Anschluss daran werden Fragen geklärt und die Themenschwerpunkte in Arbeitsgruppen diskutiert. Durch den Abend wird ein Moderator führen.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich über die aktuelle Rahmenplanung zu informieren. Die Veranstaltung wird neben der AC Planergruppe auch von der BIG Städtebau als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Altenholz begleitet, die Ihre Fragen rund um das Thema Sanierung in der Städtebauförderung beantwortet.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Fachbereich Bau- und Ordnungsamt

Bekanntmachung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Neubaugebiet Am Kapenhof

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Wir möchten Sie mitnehmen!
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Neubaugebiet Am Kapenhof
 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet in der Flur 3 der Gemarkung Klausdorf, begrenzt im Norden durch das benachbarte Flurstück 7/14 der Flur 3 der Gemarkung Uhlenhorst (Gemeinde Dänischenhagen), im Nordosten und Osten durch die Bebauung „Kapenhof“ und „Freesenberg“ (zugleich südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 244 sowie östliche Flurstücksgrenzen der Flurstücke 2/30, 2/32, 17/21 und 23/1), im Süden durch die nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 24/3 sowie im Westen durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 23/1 in Verlängerung bis zur Straße Postkamp – L 254 findet

am 13. Juni 2019, um 17:30 Uhr,
in der Aula in der Gemeinschaftsschule Altenholz,
Danziger Str. 18 c, in 24161 Altenholz,

statt. Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bau- und Ordnungsamtes wird das Planungsbüro Evers und Küssner erste Entwicklungsskizzen vorstellen. Das Büro wird unterstützt durch verschiedene Fachplaner, die Ihnen für Fragen und Anregungen in den Bereichen Landschaftsplanung, Artenschutz, Entwässerung und Verkehr zur Verfügung stehen.
Mit dem geplanten Neubaugebiet entwickelt sich die Gemeinde Altenholz auf einer Fläche von rd. 14 ha im Bereich der Wohnbebauung. Die Auswirkungen von ca. 270 weiteren Wohneinheiten auf die Gemeinde, die Versiegelung der vorherigen Ackerfläche, die zusätzliche Auslastung der gemeindlichen Infrastruktur und die Veränderungen für das Wohnumfeld der Anlieger aus dem Baugebiet Klausdorf-West sind Punkte, die es zu bedenken gilt. Ihren Fragen und Anregungen dazu möchten wir uns stellen und diese in weitere Überlegungen mit einbeziehen. Ich hoffe deshalb auf eine rege Beteiligung.
 
Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt
Der Bürgermeister

Einwohnerversammlung zum Thema „Straßenausbaubeiträge"

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Straßenausbaubeiträge sind derzeit in aller Munde. In der Bevölkerung, in den Parteien und den Verwaltungen wird das Thema heiß diskutiert. So auch in Altenholz. Bisher waren Anlieger an einem Straßenausbau zwingend finanziell zu beteiligen. Die Landesregierung hat es jetzt den Kommunen freigestellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben oder nicht.

Aber gibt es andere Möglichkeiten, den Ausbau von Gemeindestraßen zu finanzieren und wenn ja, welche sind es?

Die Gemeinde beabsichtigt, Sie darüber im Rahmen einer Einwohnerversammlung am

Montag, dem 27. Mai 2019,
um 18.00 Uhr,

im Ratssaal, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz zu informieren.

Prof. Dr. Marcus Arndt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Kommunalabgabenrecht, wird in einem Vortrag die rechtliche Situation und die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten vorstellen. Im Anschluss daran können Fragen gestellt und weitere Aspekte zu dem Thema diskutiert werden.

Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.

Nutzen Sie die Chance, sich eine eigene Meinung zur Frage der Straßenausbaubeiträge zu bilden. Prof. Dr. Arndt versteht es, das vielschichtige Thema verständlich und interessant aufzubereiten. Es erwartet Sie ein lohnender Vortrag.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Fachbereich Finanzen

Die neue Ortsbroschüre der Gemeinde Altenholz ist da

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Sehr geehrte Mitbürgerinnen,
sehr geehrte Mitbürger,

Titeldie Neuauflage der Ortsbroschüre wird zusammen mit den Altenholzer Nachrichten an alle Haushalte des Gemeindegebietes verteilt. Sie liegt außerdem zur kostenlosen Mitnahme im BürgerBüro im Rathaus in Altenholz-Stift oder der Bücherei im Gemeindezentrum in Altenholz-Klausdorf bereit und kann hier pdfOrtsbroschuere_2019.pdf online abgerufen werden.

Auf 52 Seiten sind die neusten Daten und Fakten, Informationen über Aktuelles und Geschichtliches, die Vielfalt der öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungen und Freizeitangebote mit den jeweiligen Ansprechpartnern zusammengefasst.

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung haben in den vergangenen vier Jahren ihre Aufgaben und Büros gewechselt, mehrere Kolleginnen und Kollegen sind neu dazugekommen. Die 8. Auflage der Ortsbroschüre heißt Sie „Willkommen im Rathaus" und gibt Ihnen eine Hilfestellung bei der Frage „Was erledige ich wo?"

Der Druck der Broschüre wurde durch die Werbeanzeigen finanziert. Dafür bedanke ich mich bei allen werbenden Betrieben ganz herzlich. Die Beratung erfolgte, wie in der Vergangenheit auch, in bewährter Weise über die Firma inixmedia GmbH Marketing & Medienberatung.

Carlo Ehrich
Bürgermeister

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

Veröffentlicht in Umwelt und Natur

Nach erfolgter Ausschreibung und Beauftragung zur Baumaßnahme „Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED“ in Teilgebieten der Gemeinde Altenholz im Jahr 2018 wurden die Arbeiten im März 2019 durch die beauftragte Firma Elektro Lorenzen aus Altenholz ausgeführt. In Teilbereichen im Ortsteil Klausdorf und auf dem Schulweg durch den Stifter Wald wurden die bestehenden veralteten Hochdruck-Quecksilberdampflampen (HQL) durch LED-Beleuchtung ausgetauscht.

Insgesamt umfasste die Maßnahme 347 Leuchten, davon

- 285 Pilzleuchten in den Wohnwegen und auf dem Schulweg
- 15 Kelchleuchten im Zentrum von Klausdorf, Bereich famila-Markt und
- 47 Kofferleuchten auf den Hauptstraßen Klausdorfer Str. und Altenholzer Str.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp über 200.000 EUR brutto.

Beantragung eines Führungszeugnisses

Veröffentlicht in Meldungen

FuehrungszeugnisUm ein Führungszeugnis zu beantragen, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Direkt im Internet nur über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter (mit dem neuen Personalausweis)
  • Persönlich bei der örtlichen Meldebehörde, z.B. im BürgerBüro des Altenholzer Rathauses

Alle Informationen sowie das Online-Portal sind zu finden unter:

www.bundesjustizamt.de/fuehrungszeugnis Bundesamt für Justiz 53094 Bonn Telefon 0228 410-40 Telefax 0228 410-5050 Internet www.bundesjustizamt.de

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vereinfachten Vermerks zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes nach § 47 d Abs. 3 BImSchG für die Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Der von dem Ausschuss für Umwelt und Liegenschaften in der Sitzung am 13.11.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Altenholz liegt vom 1.2.2019 bis 28.2.2019 im Rathaus der Gemeinde Altenholz, Bau- und Ordnungsamt, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz , Zimmer 214, an folgenden Tagen

Montag

8.00 – 15.00

Dienstag

8.00 – 15.00

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

8.00 – 15.00

Freitag

8.00 – 12.00

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt