Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Altenholz


Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie auch weiterhin mit aktuellen Informationen zum Thema „Kommunaler Wärmeplanung“ versorgen: Am 12. März 2025 wurde durch die „Gemeinsame Pressemitteilung des MEKUN und der Kommunalen Landesverbände“ bekanntgegeben, dass der Startschuss für das Wärmekompetenzzentrum (WKZ) erfolgt ist. Das WKZ ist eine gemeinsame Einrichtung von Land und Kommunen und bringt die Wärmewende voran.
Pressemitteilung-WKZ-und-Waermepotenzialkarten.pdf
Wärmepotenzialkarten sind ab dem 12.03.2025 im DigitalAtlasNord (Wärme) für jede Bürgerin und für jeden Bürger in einem Wärmekataster abrufbar.
Projektbeschreibung
Noch immer macht die Erzeugung von Wärme in Deutschland mehr als 50% des Endenergieverbrauchs aus. Dies betrifft Industrie und Gewerbe mit teilweise für Prozesse benötigter Wärme genauso wie die privaten Haushalte und die Gebäude der öffentlichen Hand, wo Wärme für Heizung und Warmwasserproduktion benötigt werden. Somit verursacht die Wärme- (und Kälte-) Versorgung einen Großteil des CO2-Ausstoßes in Deutschland.
Eine Schlüsselrolle für eine klimaneutrale Wärmewende spielt daher die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene.
Richtlinie zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG) vom 7. März 2017* (Nov.2021) .
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, zu ermitteln, wie die Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe und unter kosteneffizienten Gesichtspunkten umgesetzt werden kann. Es werden Potenziale für die Quartiere einer Kommune ermittelt, um diese zukünftig mit Wärmenetzen oder individuellen Lösungen, wie Wärmepumpen, mit Wärme zu versorgen. Dabei werden regenerative Energieträger, Abwärme von Industrieprozessen oder Wärme aus natürlichen Quellen, wie Gewässern, Geo- oder Solarthermie betrachtet, um so eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sicher zu stellen.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer in der Kommune haben so für die Umstellung ihrer Heizungsanlagen Planungssicherheit in Bezug auf die wirtschaftlichste und klimafreundlichste Lösung in ihrem Gebäude.
Aktueller Stand
Die Gemeinde Altenholz hat im Jahr 2023 eine Förderung für die kommunale Wärmeplanung über die die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz beantragt. Im August 2024 kam die Förderzusage, so dass kurz darauf die Ausschreibung gestartet werden konnte und das Planungsbüro „IPP ESN Power Engineering GmbH“ beauftragt wurde. Bis die Wärmeplanung abgeschlossen ist, dauert es etwa ein Jahr.
Es sind zwei öffentliche Informationsveranstaltungen geplant. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle auf unserer Homepage und in den Altenholzer Nachrichten.
Förderkennzeichen
67K28367
Projektträger
Gemeinde Altenholz
Laufzeit
Februar 2025 – Januar 2026
Publizität
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen.
Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen
Wie wird die Wärmeplanung erstellt?
Eine kommunale Wärmeplanung ist nach bestimmten Vorgaben zu erstellen. Die Struktur ist im Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgegeben. Das WPG bildet zugleich die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer Wärmeplanung in ganz Deutschland.
Der Ablauf kann kurz zusammengefasst werden:
1. Eignungs- und Bestandsanalyse
- Ermittlung der bestehenden Wärmeenergieverbräuche in der Kommune. Zur Gewährleistung des Datenschutzes werden dazu Gebäudegruppen geclustert.
- Ermittlung der aktuellen Energiequellen, bzw. Energieträger.
- Prüfung der Eignung von Quartieren für den Aufbau eines Wärmenetzes. Dazu werden unter anderem Wärmeliniendichtekarten erstellt, um die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes zu bestimmen.
- Erfassung der vorhandenen Wärmeinfrastruktur und Prüfung, ob sie erweiterbar ist.
2. Potenzialanalyse
-
Untersuchung auf mögliche Energiequellen für eine zukünftige Wärmenutzung, wie Abwärme aus Industrie, Wärme aus Abwasser, Erdwärme, Solarthermie oder Biomasse. Auch Potenziale zur Nutzung von grünem Wasserstoff werden ermittelt. Aber auch die Versorgung von Wärmenetzen mit Großwärmepumpen wird dabei betrachtet.
3. Zielszenario
- Für die ganze Kommune werden in einem Zielszenario potenzielle Versorgungsgebiete dargestellt. Dabei geht es sowohl um Gebiete, in denen ein Wärmenetz wirtschaftlich darstellbar ist, wie auch um Gebiete, die voraussichtlich mit individuellen Lösungen, wie Wärmepumpen, versorgt werden müssen. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer ergibt sich daraus der Plan, wie sie ihre Häuser voraussichtlich in Zukunft mit Wärme versorgen sollten, um möglichst effizient und wirtschaftlich eine Klimaneutralität bei der Wärmeversorgung zu erreichen.
4. Umsetzungsmaßnahmen
-
Für die Kommune werden auch konkrete Umsetzungsmaßnahmen vorgeschlagen. Dies kann beispielsweise der Aufbau eines Wärmenetzes sein.
Was kommt nach der Wärmeplanung?
Die Kommune hat mit der Wärmeplanung einen Fahrplan für die kommenden Jahre vorliegen. Gleichzeitig sind die Ergebnisse der Wärmeplanung noch kein fester Beschluss für die Gemeinde. Die Maßnahmen müssen einzeln beschlossen und umgesetzt werden. Auch ein empfohlenes Wärmenetz braucht beispielsweise einen Betreiber und eine Finanzierung. Ob ein Wärmenetz durch die Gemeinde betrieben wird, durch einen regionalen oder überregionalen Energieversorger oder durch eine Genossenschaft ist Teil des folgenden Prozesses und der politischen Diskussion in der Kommune.
Wie werden die Bürgerinnen und Bürger in die Wärmeplanung eingebunden?
Die Wärmeplanung wird in einem transparenten Verfahren durchgeführt. Auf der Internetpräsenz der Kommune wird über Zwischenergebnisse berichtet. Der Wärmeplan wird in einer Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellt und alle Interessierten können sich mit Wünschen und Kritik einbringen. Die Ergebnisse der Veranstaltung fließen in eine Überarbeitung der Wärmeplanung ein, bevor diese abschließend von der Gemeindevertretung beschlossen wird.
