Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Altenholz
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Am 08.07.2025 fand im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Altenholz die Auftaktveranstaltung in der Aula des Gymnasium Altenholz statt.
Der Zwischenbericht des Planungsbüros liegt seit Oktober 2025 vor.
2025-10-27_Zwischenbericht_KWP_Altenholz_.pdf
Hier erhalten Sie alle Informationen zum Vortrag.
2025-07-08_KWP_Altenholz_Auftaktveranstaltung.pdf
Projektbeschreibung
Die Erzeugung von Wärme in Kommunen macht mehr als 50% des Endenergieverbrauchs aus. Dieses betrifft Industrie und Gewerbe mit teilweise für Prozesse benötigte Wärme genauso wie die privaten Haushalte und Gebäude, wo Wärme für Heizung und Warmwasser benötigt werden. Somit verursacht die Wärmeversorgung einen Großteil des CO2-Ausstoßes in Deutschland.
Eine Schlüsselrolle für eine klimaneutrale Wärmewende spielt daher die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene.
Richtlinie zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG-SH) von März 2017 mit seiner 2. Novellierungvom 29. März 2025* (Jan.2025).
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, zu ermitteln, wie die Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe und unter kosteneffizienten Gesichtspunkten umgesetzt werden kann. Es werden Potenziale für die Quartiere einer Kommune ermittelt, um diese zukünftig mit Wärmenetzen oder individuellen Lösungen, wie Wärmepumpen, mit Wärme zu versorgen. Dabei werden regenerative Energieträger, Abwärme von Industrieprozessen oder Wärme aus natürlichen Quellen, wie Gewässern, Geo- oder Solarthermie betrachtet, um so eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sicher zu stellen.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer in der Kommune haben so für die Umstellung ihrer Heizungsanlagen Planungssicherheit in Bezug auf die wirtschaftlichste und klimafreundlichste Lösung in ihrem Gebäude.
Zeitliche Orientierung zum Ablauf
September 2023
Antrag Förderung KWP über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
August 2024
Förderzusage und Ausschreibung.
Dezember 2024
Das Planungsbüro „IPP ESN Power Engineering GmbH“ aus Kiel ist mit der KWP beauftragt.
Januar 2025
Auftaktgespräch mit dem Fachbüro und der Klimaschutzagentur
Februar 2025
Projektstart mit IPP ESN mit einer Kick-Off Veranstaltung
Juli 2025
Öffentliche Auftaktveranstaltung KWP- AHZ Bestands- und Potentialanalyse
2025-07-08_KWP_Altenholz_Auftaktveranstaltung.pdf
Oktober 2025
Zwischenbericht- Kommunale Wärmeplanung Altenholz
Zwischenbericht: 2025-10-27_Zwischenbericht_KWP_Altenholz.pdf
18. November 2025
Sachstandsbericht zur kommunalen Wärmeplanung
im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Liegenschaften vorgestellt von dem Planungsbüro IPP ESN Power Engineering GmbH
Ende Januar 2026
Projektabschluss
Es sind insgesamt zwei öffentliche Informationsveranstaltungen geplant.
Weitere Informationen folgen an dieser Stelle auf unserer Homepage und in den Altenholzer Nachrichten.
Was kommt nach der Wärmeplanung?
Die Kommune hat mit der Wärmeplanung einen Fahrplan für die kommenden Jahre vorliegen. Gleichzeitig sind die Ergebnisse der Wärmeplanung noch kein fester Beschluss für die Gemeinde. Die Maßnahmen müssen einzeln beschlossen und umgesetzt werden. Auch ein empfohlenes Wärmenetz braucht beispielsweise einen Betreiber und eine Finanzierung. Ob ein Wärmenetz durch die Gemeinde betrieben wird, durch einen regionalen oder überregionalen Energieversorger oder durch eine Genossenschaft ist Teil des folgenden Prozesses und der politischen Diskussion in der Kommune.
Wie werden die Bürgerinnen und Bürger in die Wärmeplanung eingebunden?
Die Wärmeplanung wird in einem transparenten Verfahren durchgeführt. Auf der Internetpräsenz der Kommune wird über Zwischenergebnisse berichtet. Der Wärmeplan wird in einer Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellt und alle Interessierten können sich mit Wünschen und Kritik einbringen. Die Ergebnisse der Veranstaltung fließen in eine Überarbeitung der Wärmeplanung ein, bevor diese abschließend von der Gemeindevertretung beschlossen wird.
Weitere Informationen
Pressemitteilung-WKZ-und-Waermepotenzialkarten.pdf
Solarkataster Rendsburg-Eckernförde
Förderkennzeichen
67K28367
Projektträger
Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
Laufzeit
Februar 2025 – Januar 2026

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen.
Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen