Wahlbekanntmachung Europawahl 2024

Veröffentlicht in Europawahl 2024

Am 09. Juni 2024 findet die 10. Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahl) statt.

Vom 29. April bis zum 07. Juni 2024 ist es auf der Homepage der Gemeinde Altenholz (http://www.altenholz.de) möglich, dass Sie Ihre Wahlscheine auch per Web-Formular beantragen. Unter „Politik & Verwaltung => Wahlen und Ergebnisse => „Europawahl 2024“ sind die entsprechenden Hyperlinks zum Online-Antrag zu finden.

Sie haben bis zum 07. Juni 2024, 18:00 Uhr, die Möglichkeit des Online-Antrags auf Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl über die gemeindliche Homepage; danach steht dieser Dienst nicht mehr zur Verfügung.

Unabhängig von der Beantragung des Wahlscheines über die gemeindliche Homepage, können Sie Ihre Wahlscheine auch zu den Öffnungszeiten des BürgerBüros im Rathaus, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), per Fax (0431/3201-260) oder auf dem Postweg (Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz) beantragen. Bitte beachten Sie den rechtlich vorgeschriebenen Annahmeschluss für Wahlscheinanträge (07. Juni 2024, 18:00 Uhr).

Altenholz, 26. April 2024

GEMEINDE ALTENHOLZ
Gemeindewahlleiter

Informationen zum Mikrozensus 2024

Veröffentlicht in Meldungen

Jährlich wird bei einem Prozent der Bevölkerung Deutschlands der sogenannte Mikrozensus durchgeführt. Diese Erhebung betrifft in Schleswig-Holstein etwa 14 700 zufällig ausgewählte Haushalte und liefert unter anderem Informationen zur Haushalts- und Familienstruktur, Arbeits- und Einkommenssituation sowie Aus- und Weiterbildungen. Der Mikrozensus wird vom Statistischem Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein im Verlauf des ganzen Kalenderjahres durchgeführt.

Als Rechtsgrundlage dient hierbei das Mikrozensusgesetz vom 07. Dezember 2016. Da bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushalte der Gemeinde Altenholz zur Befragung herangezogen werden können. Mit der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und sind zur Erfassung der Daten unter anderem mit Laptops ausgestattet. Die betroffenen Haushalte werden vom Statistischen Amt durch ein Ankündigungsschreiben sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://www.statistik-nord.de/mikrozensus