Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 09.10.2024 die anhängenden Bauleitlinien beschlossen. Diese Leitlinien gelten für alle Bauleitplanverfahren (hauptsächlich Änderung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen) der Gemeinde Altenholz. Sie konkretisieren die Grundsätze und Ziele der Gemeinde für den Bereich der baulichen Entwicklung.
Die Auflistung ist nicht bindend oder abschließend, sondern dient als Orientierung für die von der Gemeinde angestrebten städtebaulichen Ziele und als Grundlage für den Abwägungsprozess gemäß Baugesetzbuch.
Alle Beteiligten, insbesondere Vorhabenträger, Planer, Verwaltung und Selbstverwaltung, haben sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen.
Details können dem untenstehenden PDF-Dokument entnommen werden.
Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bauamt
20241009_Bauleitlinien.pdf