Bekanntmachung über den Beginn der Kartierung im Rahmen der 2. Fortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Altenholz

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In der 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Liegenschaften am 27.09.2022 wurde die 2. Fortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Altenholz beschlossen. Die Mitarbeitenden des Planungsbüros Jacob und Fichtner PartGmbH, 22848 Norderstedt, sind daher von der Gemeinde Altenholz beauftragt den Landschaftsplan im Sinne der Naturschutzgesetze (§ 11 BNatschG, §7 LNatschG) aufzustellen. Für die Erstellung werden ab Mitte Mai 2024 bis September 2024 im gesamten Gemeindegebiet auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Flächen Kartierungen der Flora und Fauna vorgenommen. Private Gärten sind hiervon ausgenommen.

Auzeichnung mit der Ehrenmedaille bei Jahresempfang 2024

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Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

die Gemeinde Altenholz möchte auch in diesem Jahr das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger würdigen und im Rahmen des Jahresempfanges herausragende Leistungen auf diesem Gebiet auszeichnen.

Der Empfang soll am Donnerstag, den 17. Oktober 2024, ab 18:00 Uhr im Gemeindezentrum stattfinden.

Wir bitten Sie, Personen vorzuschlagen, die wegen ihres besonderen Engagements geehrt werden sollen. Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur entscheidet in seiner Sitzung am 11. Juni 2024 über die eingereichten Vorschläge.

Bekanntmachung über die Möglichkeit des Online-Antrags auf Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 9. Juni 2024

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Am 09. Juni 2024 findet die 10. Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahl) statt.

Vom 29. April bis zum 07. Juni 2024 ist es auf der Homepage der Gemeinde Altenholz (http://www.altenholz.de) möglich, dass Sie Ihre Wahlscheine auch per Web-Formular beantragen. Unter „Politik & Verwaltung => Wahlen und Ergebnisse => „Europawahl 2024“ sind die entsprechenden Hyperlinks zum Online-Antrag zu finden.

Informationen zum Mikrozensus 2024

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Jährlich wird bei einem Prozent der Bevölkerung Deutschlands der sogenannte Mikrozensus durchgeführt. Diese Erhebung betrifft in Schleswig-Holstein etwa 14 700 zufällig ausgewählte Haushalte und liefert unter anderem Informationen zur Haushalts- und Familienstruktur, Arbeits- und Einkommenssituation sowie Aus- und Weiterbildungen. Der Mikrozensus wird vom Statistischem Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein im Verlauf des ganzen Kalenderjahres durchgeführt.

Als Rechtsgrundlage dient hierbei das Mikrozensusgesetz vom 07. Dezember 2016. Da bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushalte der Gemeinde Altenholz zur Befragung herangezogen werden können. Mit der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und sind zur Erfassung der Daten unter anderem mit Laptops ausgestattet. Die betroffenen Haushalte werden vom Statistischen Amt durch ein Ankündigungsschreiben sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://www.statistik-nord.de/mikrozensus