Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Altenholz Einreichung von Wahlvorschlägen
Der Kinder- und Jugendbeirat in Altenholz soll im November 2025 zum ersten Mal per Direktwahl gewählt werden. Die Gemeinde bittet interessierte Kinder und Jugendliche aus Altenholz und Schüler/-innen der Altenholzer Schulen, im Alter von 10 bis 19 Jahren, sich für eine Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendbeirat zu bewerben.
Bis zum 02.10.2025 besteht die Möglichkeit, Wahlvorschläge für die anstehende Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat einzureichen.
Als Bewerber/-innen kommen Kinder und Jugendliche in Betracht, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Altenholz haben oder Kinder und Jugendliche, die eine Altenholzer Schule besuchen, zu Beginn der Amtszeit des Beirates mindestens 10 und höchstens 19 Jahre alt sind und nicht nach § 4 der Satzung des Kinder- und Jugendbeirates in der Gemeinde Altenholz von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Bei minderjährigen Bewerber/-innen wird das Einverständnis der Erziehungsberechtigten benötigt.
Die Wahl findet angelehnt an die landesweiten Wahlen der Kinder- und Jugendvertretungen im Zeitraum vom 17. – 21. November statt.