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Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse im Verfahren zur Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse im Verfahren zur Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 der Gemeinde Altenholz im Parallelverfahren zur Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergieanlagen für das Gebiet der freien Landschaft mit den Flurstücken 2, 10, 11 und 28/1 der Gemarkung Friedrichshof, Flur 2, dem Flurstück 53 der Gemarkung Friedrichshof, Flur 3, den Flurstücken 10/6 und 11/2 der Gemarkung Klausdorf, Flur 1 und den Flurstücken 1/1 und 5 der Gemarkung Knoop, Flur 1, nördlich der K19, südwestlich der Siedlung Kubitzberg, westlich des Gutes Friedrichshof und südöstlich des Holliner sowie des Knooper Holzes.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 03. November 2025 beschlossen, im Parallelverfahren die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 45 im Gebiet der freien Landschaft mit den Flurstücken 2, 10, 11 und 28/1 der Gemarkung Friedrichshof, Flur 2, dem Flurstück 53 der Gemarkung Friedrichshof, Flur 3, den Flurstücken 10/6 und 11/2 der Gemarkung Klausdorf, Flur 1 und den Flurstücken 1/1 und 5 der Gemarkung Knoop, Flur 1, nördlich der K19, südwestlich der Siedlung Kubitzberg, westlich des Gutes Friedrichshof und südöstlich des Holliner sowie des Knooper Holzesaufzustellen.

Geltungsbereich_B45_F39.pdf

 

Planungsziel

Als Planungsziel setzt die Gemeinde die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergieanlagen in Kombination für landwirtschaftliche Nutzung fest.  Die vorgesehenen Geltungsbereiche der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 45 sind im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 11. November 2025 

Mike Buchau, Bürgermeister