Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2023
Der Gemeindewahlausschuss in der Gemeinde Altenholz für die Kommunalwahl 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
Gemeindewahlleiter:
Bürgermeister Carlo Ehrich
Der Gemeindewahlausschuss in der Gemeinde Altenholz für die Kommunalwahl 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
Gemeindewahlleiter:
Bürgermeister Carlo Ehrich
Der Gemeindewahlausschuss in der Gemeinde Altenholz für die Kommunalwahl 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
Gemeindewahlleiter:
Bürgermeister Carlo Ehrich
Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters:
Oberamtsrätin Bianca Hess
Gemeinsame Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Bürgerentscheid imland gGmbH am Sonntag, dem 6. November 2022, in der Gemeinde Altenholz
Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023 auf.
Hausordnung der Gemeinde Altenholz
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das Rathaus Altenholz sowie dessen Außenstellen und alle Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Altenholz, welche als öffentliche Einrichtung betrieben
Bekanntmachung
über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023
In der 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2023 am Mittwoch, den 14. September 2022, hat der Gemeindewahlausschluss die Einteilung der Gemeinde Altenholz in die folgenden Wahlkreise beschlossen:
In der 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2023 am Mittwoch, den 14. September 2022, hat der Gemeindewahlausschluss die Einteilung der Gemeinde Altenholz in die folgenden Wahlkreise beschlossen:
Das Ordnungsamt ruft alle Personen mit Grundeigentum auf, sich an einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungs-Aktion vom 26.09. bis zum 09.10.2022 zu beteiligen!
Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich Personen mit Grundeigentum oder die sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet, soweit ein Rattenbefall festgestellt oder vermutet wird. Die Verantwortlichkeit und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz und der Kreisverordnung des Kreises Rendsburg-Eckernförde (Näheres zur Kreisverordnung unter www.kreis-rendsburg-eckernförde.de/kreisverwaltung/kreisrecht) ausdrücklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der den oben genannten Personen obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.
Die Gemeinde Altenholz freut sich über ihre neue Boule-Bahn. Am 23.09.2022 um 13:30 Uhr wird sie offiziell eröffnet und kann bespielt werden. Es sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu der Eröffnung eingeladen.