Bekanntmachung des Spielhallengesetz – SpielhG

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Bekanntmachung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übernahme der Aufsicht über Spielhallen nach dem Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen des Landes Schleswig-Holstein (Spielhallengesetz – SpielhG) durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 122), zuletzt geändert durch Art. 4 des Doppik-EinführungsG vom 14. Dezember 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 285) sowie der §§ 121 ff. des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung vom 2. Juni 1992 wird nach Beschlussfassung des Kreistages des Kreises, der Stadt-, Gemeindevertretungen und Amtsausschüsse gemäß § 23 Nr. 23 der Kreisordnung (KrO), § 28 Nr. 24 der Gemeindeordnung (GO) und § 24 a der Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 28 GO, jeweils in der geltenden Fassung, der nachfolgende

öffentlich-rechtliche Vertrag geschlossen:

Bekanntmachung der 6. Änderung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung) vom 7.4.2003

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Aufgrund von §§ 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 10. Dezember 2014 folgende 6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung) vom 7. April 2003 erlassen:

Bekanntmachung der 5. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung

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Bekanntmachung der 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz (Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), und der §§ 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 10. Dezember 2014 folgende 5. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:

Bekanntmachung der 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Altenholz

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Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), berichtigt am 29. April 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 140) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 10. Dezember 2014 folgende Satzung erlassen:

Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21

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Lageplan LangkoppelBekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das „Gebiet südlich der Langkoppel, nordwestlich der Industriebahn und östlich der Altenholzer Straße" im Verfahren nach § 13 a BauGB"

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 24. September 2014 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das „Gebiet südlich der Langkoppel, nordwestlich der Industriebahn und östlich der Altenholzer Straße" im Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. Dabei wird gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Planungsziel ist, die vorhandene Wohnbebauung maßvoll zu erweitern und den Spielplatz umzustrukturieren.

Amtliche Bekanntmachung Fernwärme

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82px-Altenholz WappenBekanntmachung zu einem Fernwärmeversorgungsvertrag für das Gebiet Klausdorf-West der Gemeinde Altenholz mit der Gemeinde Altenholz

Interessenbekundungsverfahren „formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb förmlichen EU-Vergaberechts“

Die Gemeinde Altenholz gibt bekannt, dass ein Fernwärmeversorgungsvertrag vom 19./26. Mai 1994 mit der Stadtwerke Kiel AG über die Versorgung der Gemeinde Altenholz im Gebiet Klausdorf-West mit Fernwärme besteht.

Die Gemeinde Altenholz beabsichtigt für das Gebiet Klausdorf-West der Gemeinde Altenholz, die Fernwärmeversorgung ab 01.01.2020 an ein geeignetes Fernwärmeversorgungsunternehmen neu zu vergeben.