Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stift Süd"
Aufgrund des § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ebenfalls in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz vom 29.03.2023 folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stift Süd“ erlassen: