Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stift Süd"

Veröffentlicht in Städtebauförderung

Aufgrund des § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ebenfalls in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz vom 29.03.2023 folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stift Süd“ erlassen:

Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stift Süd – Bereich Schulzentrum"

Veröffentlicht in Städtebauförderung

Aufgrund des § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ebenfalls in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz vom 29.03.2023 folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stift Süd – Bereich Schulzentrum“ erlassen:

Abschließender Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen und Ergebnis des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Stift Süd“

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Bei den folgenden Dokumenten handelt es sich um den abschließenden Bericht der vorbereitenden Untersuchungen sowie um das Ergebnis des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für „Stift Süd“, die am 08.03.2023 in einer öffentlichen Sitzung des Lenkungsausschusses Städtebauförderung sowie am 29.03.2023 in der Sitzung der Gemeindevertretung im Ratssaal des Altenholzer Rathauses beschlossen wurden. Ziel ist es, anschließend in die Sanierung des Gebietes einzusteigen.

Gemeinde Altenholz
Bauamt

Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und Vorstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für Stift Süd – Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung und Berichtsentwurf zum Download!

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Die Gemeinde Altenholz hat nach der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ die vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) für das Untersuchungsgebiet „Stift Süd“ durch die BIG Städtebau GmbH durchführen lassen. Die Analyse im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen hat ergeben, dass funktionale und städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet vorliegen. Daraus wurden Ziele und Maßnahmen abgeleitet, die in den nächsten 15 Jahren in Stift Süd im Umgriff zweier Sanierungsgebiete umgesetzt werden sollen. Zur Behebung der Missstände und zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes ist die Anwendung des besonderen Städtebaurechts (§§ 136-164 Baugesetzbuch, Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen) im Untersuchungsgebiet (voraussichtliche Sanierungsgebiete) notwendig.

Städtebauförderung im Untersuchungsgebiet "Stift Süd"

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Pressemitteilung zur Vorbereitung der Städtebauförderung im
 Untersuchungsgebiet „Stift Süd“ in der Gemeinde Altenholz.

Die Gemeinde Altenholz macht sich weiter auf den Weg mit der Städtebauförderung.
Nun beginnen die vorbereitenden Untersuchungen und die Erstellung des
integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Gebiet „Stift Süd“.