Auszeichnung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger mit der Ehrenmedaille der Gemeinde Altenholz

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Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

die Gemeinde Altenholz möchte auch in diesem Jahr wieder das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger würdigen und im Rahmen des Jahresempfanges herausragende Leistungen auf diesem Gebiet auszeichnen.

Der Empfang wird am Donnerstag, dem 14. September 2017, ab 18.00 Uhr, im Ratssaal des Altenholzer Rathauses stattfinden.

Wir bitten Sie, Personen vorzuschlagen, die wegen ihres besonderen Engagements geehrt werden könnten. Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur wird dann in seiner Sitzung am 16. Mai 2017 aus den eingereichten Vorschlägen die endgültige Auswahl vornehmen.

Abfuhr der Tannenbäume Weihnachten 2016

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Die für unseren Bereich im Auftrag der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) zuständige Entsorgungsfirma REMONDIS übernimmt die Abfuhr der ausgedienten Tannenbäume; sie erfolgt einheitlich für die Gemeinde Altenholz

am Montag, dem 9.1.2017.

Bitte legen Sie die Bäume bis 7.00 Uhr an diesem Tag, frühestens jedoch am Abend des Vortages, so auf einen der nachstehend aufgeführten Sammelplätze, dass sie niemanden behindern. Bitte sehen Sie in jedem Fall davon ab, noch nach dem genannten Termin Tannenbäume an den Sammelplätzen abzulegen.

Abfuhrverschiebungen Weihnachten und Neujahr

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Wie in jedem Jahr wird die Abfallentsorgung um Weihnachten und Neujahr wegen der Feiertage teilweise verschoben.

Termin

Verschoben auf

Montag, 26.12.2016

Dienstag, 27.12.2016

Dienstag, 27.12.2016

Mittwoch, 28.12.2016

Mittwoch, 28.12.2016

Donnerstag, 29.12.2016

Donnerstag, 29.12.2016

Freitag, 30.12.2016

Freitag, 30.12.2016

Samstag, 31.12.2016

Ab Montag, den 2. Januar 2017 finden alle Abfuhren wieder wie gewohnt statt.

An Heiligabend und Silvester bleiben alle AWR-Recyclinghöfe geschlossen.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Kundenservice unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch von Montag-Freitag 7.30-17.00 Uhr unter 04331 / 345 – 123 zur Verfügung.

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:
Ralph Hohenschurz-Schmidt
Tel.: 04331 / 345 - 103, Fax: - 111
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Widerspruch gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister

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Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Altenholz,

bezugnehmend auf und die am 7. Mai 2017 bevorstehende Landtagswahl weist die Gemeinde Altenholz darauf hin, dass die Meldebehörde nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) den Parteien und Wählergruppen in den vorangehenden sechs Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen darf. Diese dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu vernichten.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten für diesen und für die nachfolgenden Fälle ohne Angaben von Gründen zu widersprechen:

Anleinpflicht für Hunde

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Liebe Altenholzer Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,

wenn Ihr Hund auf Zuruf sofort zu Ihnen kommt und sich ohne Leine nicht weit von Ihnen entfernt, dürfen Sie grundsätzlich, solange Sie sich in keinem gefahrträchtigen Bereich befinden, Ihren Hund innerhalb geschlossener Ortschaften ableinen.

Wann und wo es jedoch erforderlich ist, dass ein Hund stets an der Leine geführt wird, ergibt sich in Schleswig-Holstein aus dem Gesetz über das Halten von Hunden und anderen Rechtsvorschriften, wie dem Landeswaldgesetz, dem Landesjagdgesetz und dem Landesnaturschutzgesetz.