Bekanntmachung der 6. Änderung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung) vom 7.4.2003
Aufgrund von §§ 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 10. Dezember 2014 folgende 6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung) vom 7. April 2003 erlassen: