2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der Firma Dataport nördlich der Straße „Rehmkamp" und westlich des Appartement-Parks

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Öffentliche Unterrichtung zu den Grundzügen der Planung der 2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für folgenden Planungsbereich:

B 19

Planungsziele:

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Druckzentrums für die Fa. Dataport AöR, eines Trainings- und Sportkomplexes mit dazugehörenden Nutzungen wie Physiotherapie und Verwaltungstrakt sowie einem Hostel zur Unterbringung auswärtiger Sportmannschaften, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich, geschaffen werden. Weiterhin ist eine Optimierung der Parkplatzsituation auf dem Gelände der Firma Dataport AöR vorgesehen.

Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (Beteiligung der Öffentlichkeit) zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, führt die Gemeinde Altenholz am

Donnerstag, dem 3. November 2016, um 18.00 Uhr,

im Ratssaal des Altenholzer Rathauses, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, eine Bürgerinformation durch. Planer und Investoren werden den derzeitigen Planungsstand und die Ziele der Planung vorstellen.

Auch Kinder und Jugendliche sind herzlich eingeladen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt

Bekanntmachung der Einziehungsabsicht hier: Einziehung einer Teilfläche im Fliederweg

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 28.9.2016 folgende Einziehung beschlossen:

  1. Einziehung einer Teilfläche des Flurstückes 3/340, Flur 005, Gemarkung Klausdorf, Verkehrsfläche Fliederweg im Bereich einer Parkplatzbucht (siehe Lageplan).

Fliederweg

Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.

In der Zeit vom 14.10.2016 bis einschließlich 11.11.2016 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 4, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 214 der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz während der Öffnungszeiten:

Montag

8.00 – 15.00

Dienstag

8.00 – 15.00

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

8.00 – 15.00

Freitag

8.00 – 12.00

für alle zur Einsicht aus.

Jedermann, dessen Belange durch diese Einziehung berührt werden, hat Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Fachbereich 4, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 214 der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz - zu erheben.

Altenholz, 5. Oktober 2016

Unterschrift Ehrich Siegel
gez. Ehrich Siegel

                                        

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt

Angebot mit Wohnnutzungskonzept für eine Fläche am Ende der Danziger Straße in der Gemeinde Altenholz

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Die Gemeinde Altenholz sucht einen Investor, der ein Angebot zum Ankauf sowie zur Entwicklung einer Fläche am Ende der Danziger Straße in Altenholz-Stift und damit im Geltungsbereich des sich derzeit in der Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nr. 40 abgeben möchte. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.3.2016 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Wann und in welcher Form der Bebauungsplan Nr. 40 als Satzung beschlossen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Ziel der Gemeinde ist es jedoch, möglichst kurzfristig dort mit einem Wohnungsbau beginnen zu können.
Die zum Ankauf stehende Fläche ist ca. 4.860 m² groß und befindet sich am Ende der Danziger Straße in Altenholz-Stift. Pläne zu dieser Fläche und ein erstes Entwicklungskonzept können im Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Altenholz abgefordert werden.

Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB)

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Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für den Erweiterungsbereich „Waldwinkel"

Aufgrund des § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz in ihrer Sitzung am 20.7.2016 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für den Erweiterungsbereich „Waldwinkel" beschlossen. Ein pdfLageplan.pdf, in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, war Bestandteil des Beschlusses. Den Lageplan sehen Sie auch hier:

Untersuchungsgebiet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit der Einleitung für den Bereich „Waldwinkel" soll das bereits bestehende Untersuchungsgebiet „Ortskern Stift", für das bereits mit Beschluss vom 10.12.2014, veröffentlicht in den Altenholzer Nachrichten am 23.1.2015, die Einleitung vorbereitender Untersuchungen beschlossen wurde, ergänzt und erweitert werden.

Als vorläufiges Sanierungsziel für diesen Erweiterungsbereich wird insbesondere die Erneuerung der Straße Waldwinkel im Zuge der künftigen Sanierungsmaßnahme „Ortskern Stift" bestimmt.

Hinweise:

1. Die vorbereitenden Untersuchungen sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.

2. Gemäß § 138 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, die Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

3. An personenbezogenen Daten, die nur zum Zwecke der Sanierung verwendet werden, können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen erhoben werden.

4. Der Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes. Dies bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.

Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Altenholz

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B Plan 4Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelkestraße", östlich der Straße „Stegeltor", westlich der Straße „Friedrichsruher Weg" und südlich der „Fördestraße" im Verfahren nach § 13a BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 20. Juli 2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet nördlich der „Boelkestraße", östlich der Straße „Stegeltor", westlich der Straße „Friedrichsruher Weg" und südlich der „Fördestraße" im Verfahren nach § 13a BauGB vorhabenbezogen aufzustellen. Dabei wird gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Planungsziel ist die Erneuerung und Aufwertung des Wohnquartieres durch Abriss des Altbestandes und Neubau zweier Mehrfamilienhäuser.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 13.7.2016 durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird abgesehen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde Altenholz stehen Ihnen im Rathaus, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, während der Öffnungszeiten für Informationen über Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung gern zur Verfügung.

Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 25. Juli 2016

Ehrich
Bürgermeister