Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan Nr. 43 „Achtern Kroog“ der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der ehemaligen Tischlerei Kusnik, westlich der Klausdorfer Straße, nördlich der Straße Rehwinkel und östlich und südlich der Straße Moorredder im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 24.04.2024 den Bebauungsplan Nr. 43 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der ehemaligen Tischlerei Kusnik, westlich der Klausdorfer Straße, nördlich der Straße Rehwinkel und östlich und südlich der Straße Moorredder (siehe Lageplan), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), im Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.