Stellvertretende Schiedsperson gesucht

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Bekanntmachung

Öffentlicher Bewerbungsaufruf zur Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Altenholz
gem. § 11 der Schiedsordnung für das Land
Schleswig-Holstein (SchO)

Die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson für das Gebiet der Gemeinde Altenholz ist neu zu besetzen.

Die Aufgabe von Schiedspersonen ist es, bei Bedarf Rat zu geben, Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern zu schlichten, beispielsweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Die Wahl erfolgt gem. Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein (SchO) durch die Gemeindevertretung. Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson beträgt fünf Jahre.

B-Plan Nr. 43 "Achtern Kroog" beschlossen

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Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan Nr. 43 „Achtern Kroog“ der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der ehemaligen Tischlerei Kusnik, westlich der Klausdorfer Straße, nördlich der Straße Rehwinkel und östlich und südlich der Straße Moorredder im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 24.04.2024 den Bebauungsplan Nr. 43 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der ehemaligen Tischlerei Kusnik, westlich der Klausdorfer Straße, nördlich der Straße Rehwinkel und östlich und südlich der Straße Moorredder (siehe Lageplan), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), im Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Öffentliche Zustellung durch amtliche Bekanntmachung

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An Herrn Mickael Karam, letzte bekannte Anschrift: Dehnhöft 8, 24161 Altenholz, werden hiermit für die Gemeinde Altenholz, vertreten durch den Bürgermeister, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz drei Schriftstücke öffentlich zugestellt. Datum der Schriftstücke: 26.06.2024 Aktenzeichen der Schriftstücke: 24525-1. Die Schriftstücke können im Fachbereich III der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, zu den Öffnungszeiten in Empfang genommen werden. Durch diese öffentliche Zustellung wird eine Frist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Gemeinde Altenholz, 27.06.2024

Bekämpfung von Ratten

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Anordnung einer Bekämpfung von Ratten im Bereich der Gemeinde Altenholz

Aufgrund des § 17 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Fassung vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1.045), zuletzt geändert durch Artikel 8v des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. S. 359), in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 2 der Landesverordnung zur Über-tragung von Ermächtigungen und Bestimmungen von Zuständigkeiten nach dem Infekti-onsschutzgesetz (IfSGErmÜV) vom 22. Februar 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 35), Ressortbe-zeichnung zuletzt ersetzt durch Artikel 66 der Landesverordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 und Abs. 3 des Allgemeinen Ver-waltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) sowie der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 23. April 2024, wird Folgendes verordnet:

 

Einwohnerversammlung am 26. Juni 2024

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Bekanntmachung

Gemäß § 16 b der Gemeindeordnung und § 10 der Hauptsatzung lade ich für

Mittwoch, den 26. Juni 2024, um 17.30 Uhr,

zu einer                                            

Einwohnerversammlung

in den Ratssaal der Gemeinde Altenholz,
Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz

ein.