Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für den Erweiterungsbereich „Anschlussstelle an die B 503“
Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
„Aufgrund des § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz in ihrer Sitzung am 29.06.2022 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für den Erweiterungsbereich „Anschlussstelle an die B 503“ beschlossen. Ein Lageplan, in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, war Bestandteil des Beschlusses. Der Lageplan ist nachfolgend abgedruckt.
Mit der Einleitung für den Bereich „Anschlussstelle an die B 503“ soll das bereits bestehende Untersuchungsgebiet „Stift Süd“, für das bereits mit Beschluss vom 03.03.2020, ortsüblich bekannt gemacht am 16.06.2020, die Einleitung vorbereitender Untersuchungen beschlossen wurde, ergänzt und erweitert werden.
Als vorläufiges Sanierungsziel für diesen Erweiterungsbereich wird der Anschluss des Ortsteiles Stift an die Bundesstraße 503 im Zuge der künftigen Sanierungsmaßnahme „Sozialer Zusammenhalt“ bestimmt.