Bekanntmachung der 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVOBL. Schl.-H. S. 6), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 14.6.2023 und mit der Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 15.09.2023 folgende 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz erlassen:
Artikel I
§ 7 Abs. 3 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
(3) Sie oder er entscheidet ferner über
1. Stundungen bis zu einem Betrag von 30.000,-- Euro
§ 9 Abs. 1 Buchstabe a) wird wie folgt geändert (zum bestehenden Aufgabengebiet wird die Nr. 10 hinzugefügt):
Aufgabengebiet:
10. Umsetzung der Ziele und Grundsätze
§ 9 Abs. 1 Buchstabe f) wird wie folgt geändert (Umbenennung des Ausschusses und Aufnahme eines neuen Aufgabengebietes unter Nr. 1; die bereits bestehenden Aufgabengebiete erhalten entsprechend die Nrn. 2 – 8)
f) Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Liegenschaften
Aufgabengebiet:
- Klimaschutz und Klimaanpassung
- Umwelt- und Naturschutz
- Landschaftspflege
- Landschaftsplan
- Kleingartenwesen
- Unterhaltung, Sanierung, Umbau und Erweiterung der gemeindlichen Anlagen, Einrichtungen und Liegenschaften
- Liegenschaftskataster
- Friedhof
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2023 in Kraft.
Altenholz, den 14.06.2023
Mike Buchau
Bürgermeister