Hausordnung der Gemeinde Altenholz ab 8. September 2022
Hausordnung der Gemeinde Altenholz
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das Rathaus Altenholz sowie dessen Außenstellen und alle Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Altenholz, welche als öffentliche Einrichtung betrieben