Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz, Kreis Rendsburg-Eckernförde, nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht in Bekanntmachungen B-Plaene

Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19. September 2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der Dataport AöR nördlich der Straßen „Aukamp" und „Rehmkamp" und westlich des Appartement-Parks und die Begründung liegen

vom 23. Oktober 2017 bis 24. November 2017

in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 209, während folgender Zeiten:

Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Als Grundlage für die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende umweltbezogene Informationen gesichtet bzw. erarbeitet und berücksichtigt:

  1. Bestands- und Entwicklungsplan im Rahmen des Fachbeitrags, die entsprechenden Erläuterungen sind in die Begründung (Teil: Umweltbericht) aufgenommen worden sowie die artenschutzrechtliche Kurzstellungnahme (2017).
  2. Lärmtechnische Untersuchung (2016)
  3. Landschaftsplan der Gemeinde Altenholz (1998)
  4. Landschaftsrahmenplan Planungsraum III (2000)
  5. Stellungnahmen von Privatpersonen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (2016)
  6. Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung (2017)

Die Unterlagen zu den Punkten 1 - 6 liegen ebenfalls öffentlich aus.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in den Unterlagen 1, 3 und 6.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Bestandssituation u. Nutzung im Plangebiet sowie angrenzend, Wald, Schutzstatus, artenschutzrechtliche Situation, Erhalt von wertvollen Grünstrukturen.
  • Auswirkungen der Planung: Beanspruchung und Überbauung ausgedehnter Rasenfläche, kein Verlust wertvollen Grüns, angrenzender Knick unberührt.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Geologie, Boden und Wasser

  • finden sich in den Unterlagen 1, 3, 4 und 6.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Boden – und Grundwasserverhältnisse.
  • Auswirkungen der Planung: Bodenversiegelung, Abnahme der Grundwasserneubildung, Zunahme des anfallenden Niederschlagswassers.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in den Unterlagen 1, 3 und 4.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Ausgangssituation.
  • Auswirkungen der Planung: geringfügige kleinklimatische Veränderung infolge Überbauung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild, Ortsbild

  • finden sich in den Unterlagen 1, 3, 4 und 6.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Lage und Ausgangssituation in Bezug auf Orts- und Landschaftsbild, Grünstrukturen.
  • Auswirkungen der Planung: Bauliche Verdichtung, Beanspruchung ausgedehnter bisher offener Rasenfläche, angrenzender Knick unberührt.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2, 3, 5 und 6.
  • Es werden Angaben gemacht zu: angrenzende Wohnnutzung, Verkehrssituation, geplante Nutzung (Drucken und Kuvertieren, Stellplatzanlagen), zukünftige Lärmsituation.
  • Auswirkungen der Planung: Veränderung des Wohnumfeldes von benachbarten Grundstücken durch bauliche Verdichtung.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung des Entwurfs der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz, Kreis Rendsburg Eckernförde nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Lageplan – Darstellung des PlangeltungsbereichsB 19 3 1

Altenholz, 28. September 2017

Ehrich
Bürgermeister

pdf2017-08-23-ym-Altenholz_BP-19_3-Änd_Einzeldokumente.pdf
pdf17-08-22-ym-Altenholz_Begründung_3-Änd_B-Plan_Nr_19.pdf
pdfAhz_3Änd-B19_GOF-Plan_170718.pdf
pdfAhz_3Änd-B19_Umweltbericht_170823.pdf
pdfKurzstellungnahme_Artenschutz_Dataport_Altenholz_170908.pdf
pdfAbwägungstabelle_Altenholz_BP-19_3-Änd_2017-08-22.pdf
pdf161213-VG_Altenholz_B-Plan_Nr._19_-_2._und_3._Änderung.pdf
pdf161213-SG_Gewerbelärm_Altenholz_B-Plan_Nr._19.pdf

Informationen zum Mikrozensus 2024

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Jährlich wird bei einem Prozent der Bevölkerung Deutschlands der sogenannte Mikrozensus durchgeführt. Diese Erhebung betrifft in Schleswig-Holstein etwa 14 700 zufällig ausgewählte Haushalte und liefert unter anderem Informationen zur Haushalts- und Familienstruktur, Arbeits- und Einkommenssituation sowie Aus- und Weiterbildungen. Der Mikrozensus wird vom Statistischem Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein im Verlauf des ganzen Kalenderjahres durchgeführt.

Als Rechtsgrundlage dient hierbei das Mikrozensusgesetz vom 07. Dezember 2016. Da bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushalte der Gemeinde Altenholz zur Befragung herangezogen werden können. Mit der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und sind zur Erfassung der Daten unter anderem mit Laptops ausgestattet. Die betroffenen Haushalte werden vom Statistischen Amt durch ein Ankündigungsschreiben sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://www.statistik-nord.de/mikrozensus

Rathaus am 23.01. eingeschränkt geöffnet

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Achtung:

Am Dienstag, den 23. Januar 2024
bleiben die Fachabteilungen und das BürgerBüro
in der Zeit von 12 bis 15 Uhr geschlossen.

Ab 15 Uhr sind die Kolleginnen im BürgerBüro wieder für Sie da.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Förderaufruf Regional-Budget AktivRegion Eckernförder Bucht

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Zum 1. April 2023 hat die neue Förderperiode der LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e.V. begonnen. Diese läuft mit neuen Geldern und neuen Projekten von 2023-2027. Die Initiative AktivRegion ist Bestandteil des Landesprogramms ländlicher Raum in Schleswig Holstein (LPLR) und richtet sich an alle im ländlichen Raum lebenden Menschen, die daran interessiert sind, aktiv die Entwicklung ihrer Region zukunftsfähig zu gestalten. Unterstützt aus Mitteln der Europäischen Union sollen Klimaschutz, Lebensqualität, Wirtschaftskraft und Gemeinschaft verbessert werden.

Die LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e.V. hat auf ihrer Vorstandssitzung am 21.11.2023 beschlossen, das Regionalbudget auch 2024 wieder anzubieten.

Tannenbaumabfuhr Januar 2024

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Die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) beabsichtigt

am Dienstag dem 23.01.2024

eine für die Bürgerschaft kostenlose Tannenbaumabfuhr durchzuführen. Bei dieser Aktion können keine anderen Abfälle (z.B. Sperrgut, Hausmüll, Laub und ähnl. Abfälle) mitgenommen werden. Die Weihnachtsbäume werden nur auf nachfolgenden Sammelplätzen abgefahren:

Sozialamt öffnet im Dezember vormittags oder nach Terminvergabe

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Liebe Altenholzerinnen und Altenholzer,

auch die Belegschaft der Gemeindeverwaltung bleibt nicht vor Ausfällen und Krankheit verschont. Durch diese angespannte Personalsituation muss der Fachbereich 5, Amt für Schulen, Sport, Soziales, Kinder und Jugend, insbesondere der Bereich Soziales, seine kundenorientierten Öffnungszeiten für den Monat Dezember 2023 einschränken.