Bekanntmachung der Aufstellung sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Altenholz im Verfahren nach § 13 a BauGB, Kreis Rendsburg-Eckernförde, nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet östlich der Bebauung „Klausdorfer Straße" (K 19), südlich „Uhlenhorster Weg" (L 254), westlich und nördlich „Erdbeerfeld" im Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

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Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Gemeinde Altenholz folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

Teilfläche des Flurstückes 3/340, Flur 005, Gemarkung Klausdorf, Verkehrsfläche Fliederweg im Bereich einer Parkplatzbucht (siehe Lageplan).

Bürgermeisterwahl 2016 in der Gemeinde Altenholz - Gesamtergebnis

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Nachstehendes vorläufiges amtliches Endergebnis der Bürgermeisterwahl am 6. November 2016 in der Gemeinde Altenholz gebe ich hiermit bekannt.

Den zahlreichen ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlvorstände, die für einen reibungslosen Ablauf der Wahl und der Ermittlung der Ergebnisse in den Wahllokalen gesorgt haben, möchte ich an dieser Stelle für ihren engagierten Einsatz meinen herzlichen Dank aussprechen.

Wahlergebnis 2016

Das Ergebnis in einer höheren Auflösung finden Sie pdfhier.

Gemeinde Altenholz
- Der Gemeindewahlleiter
für die Bürgermeisterwahl-

2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der Firma Dataport nördlich der Straße „Rehmkamp" und westlich des Appartement-Parks

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Öffentliche Unterrichtung zu den Grundzügen der Planung der 2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für folgenden Planungsbereich:

B 19

Planungsziele:

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Druckzentrums für die Fa. Dataport AöR, eines Trainings- und Sportkomplexes mit dazugehörenden Nutzungen wie Physiotherapie und Verwaltungstrakt sowie einem Hostel zur Unterbringung auswärtiger Sportmannschaften, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich, geschaffen werden. Weiterhin ist eine Optimierung der Parkplatzsituation auf dem Gelände der Firma Dataport AöR vorgesehen.

Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (Beteiligung der Öffentlichkeit) zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, führt die Gemeinde Altenholz am

Donnerstag, dem 3. November 2016, um 18.00 Uhr,

im Ratssaal des Altenholzer Rathauses, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, eine Bürgerinformation durch. Planer und Investoren werden den derzeitigen Planungsstand und die Ziele der Planung vorstellen.

Auch Kinder und Jugendliche sind herzlich eingeladen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt

Bekanntmachung der Einziehungsabsicht hier: Einziehung einer Teilfläche im Fliederweg

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 28.9.2016 folgende Einziehung beschlossen:

  1. Einziehung einer Teilfläche des Flurstückes 3/340, Flur 005, Gemarkung Klausdorf, Verkehrsfläche Fliederweg im Bereich einer Parkplatzbucht (siehe Lageplan).

Fliederweg

Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.

In der Zeit vom 14.10.2016 bis einschließlich 11.11.2016 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 4, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 214 der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz während der Öffnungszeiten:

Montag

8.00 – 15.00

Dienstag

8.00 – 15.00

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

8.00 – 15.00

Freitag

8.00 – 12.00

für alle zur Einsicht aus.

Jedermann, dessen Belange durch diese Einziehung berührt werden, hat Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Fachbereich 4, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 214 der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz - zu erheben.

Altenholz, 5. Oktober 2016

Unterschrift Ehrich Siegel
gez. Ehrich Siegel

                                        

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt