Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters
Durch den Rücktritt des Gemeindevertreters Herrn Boris Zander ist ein Sitz in der Gemeindevertretung Altenholz für die Freie Demokratische Partei (FDP) frei geworden und neu zu besetzen.
Durch den Rücktritt des Gemeindevertreters Herrn Boris Zander ist ein Sitz in der Gemeindevertretung Altenholz für die Freie Demokratische Partei (FDP) frei geworden und neu zu besetzen.
Allen die uns bei der Gemeinde- und Kreiswahl in der Gemeinde Altenholz am 14. Mai 2023 unterstützt haben bedanke ich mich, besonders den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Wahlvorstände.
Mit einer Wahlbeteiligung von 55,2 Prozent - der Landesdurchschnitt lag bei ca. 49,5 Prozent - sind in Altenholz für die Gemeindewahl nachstehende Ergebnisse erzielt worden:
Für den reibungslosen Ablauf der Gemeinde- und Kreiswahl in der Gemeinde Altenholz am 14. Mai 2023 danke ich allen die uns unterstützt haben, besonders den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Wahlvorstände.
In Altenholz sind für die Gemeindewahl nachstehende Ergebnisse erzielt worden:
https://www.wahlen-sh.de/grw/gemeindewahlen_gemeinde_010580005005.html
Der Gemeindewahlausschuss wird in seiner Sitzung am 16.05.2023 die Ergebnisse der Gemeindewahl feststellen und bekanntgeben.
Das Ergebnis der Kreiswahl wird vom Kreis Rendsburg-Eckernförde durch den Kreiswahlausschuss geprüft und bekanntgegeben.
GEMEINDE ALTENHOLZ
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung
Die 3. Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Gemeindewahl 2023 findet am
Dienstag, dem 16. Mai 2023, um 17.30 Uhr,
im Ratssaal des Altenholzer Rathauses,
Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz,
statt.
Wahlbekanntmachung
1. Am 14. Mai 2023 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Altenholz statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Rendsburg-Eckernförde verbunden.
2. Die Gemeinde bildet zwölf Wahlbezirke.
Die Gemeinde Altenholz gehört bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 19 - Altenholz.
Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und Wahlkreise mit den dazugehörigen Wahlräumen ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.