Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 6. November 2016
Die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Altenholz folgende Entscheidung getroffen:
„Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Altenholz am 6. November 2016 wird für gültig erklärt."
Gemäß § 84 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird diese rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung hiermit bekanntgegeben.
Gemeinde Altenholz
Der Gemeindewahlleiter für die Bürgermeisterwahl
Knuth