Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 6. November 2016

Veröffentlicht in Bürgermeisterwahl 2016

Die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Altenholz folgende Entscheidung getroffen:

„Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Altenholz am 6. November 2016 wird für gültig erklärt."

Gemäß § 84 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird diese rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung hiermit bekanntgegeben.

Gemeinde Altenholz
Der Gemeindewahlleiter für die Bürgermeisterwahl
Knuth

Wahlbekanntmachung

Veröffentlicht in Bürgermeisterwahl 2016

Anlage 27 (zu § 72 Abs. 5 i. V. m. § 38 GKWO)

 

Wahlbekanntmachung

 
1.

Am 6. November 2016 findet die Wahl   des Bürgermeisters in der Gemeinde Altenholz statt.

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Bürgermeisterwahl
am 6. November 2016

Um den vom Gemeindewahlausschuss zur Wahl zugelassenen Bewerbern Gelegenheit zu geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen, sind zwei Kandidatenvorstellungen vorgesehen, und zwar am

Freitag, dem 7. Oktober 2016, um 19.00 Uhr,
im Ratssaal des Altenholzer Rathauses,
Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz,

und am

Donnerstag, dem 13. Oktober 2016, um 19.00 Uhr,
im Gemeindezentrum der Gemeinde Altenholz,
Klausdorfer Straße 78 b, 24161 Altenholz.

Im Anschluss an die Vorstellung ist die Möglichkeit gegeben, den zugelassenen Kandidaten, Herrn Carlo Ehrich und Herrn Raoul Steckel, Fragen zur Person und zu allgemein interessierenden Themen zu stellen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

 

Altenholz, 30. September 2016

GEMEINDE ALTENHOLZ
Der Gemeindewahlleiter
für die Bürgermeisterwahl

Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl 2016

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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl
der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters
am 6. November 2016 in der Gemeinde Altenholz

Der Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl hat in seiner Sitzung am
23. September 2016 die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen:

Lfd. Nr Familienname Vorname Beruf o. Stand Geburtsjahr Staatsangehörig-keit Anschrift Hauptwohnung Auf Vorschlag von
1 Ehrich Carlo Bürgermeister 1965 deutsch

Peerkoppel   13,

24161   Altenholz

(Einzel-bewerber)

2 Steckel Raoul Berufssoldat 1972 deutsch

Rote Kate 2,

24161   Altenholz

CDU  

Die Wahlvorschläge werden hiermit bekanntgegeben.

 

Altenholz, 30. September 2016

GEMEINDE ALTENHOLZ
Der Gemeindewahlleiter    
für die Bürgermeisterwahl

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Veröffentlicht in Bürgermeisterwahl 2016

Anlage 1b (zu § 13 Abs. 2 GKWO)

 

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 6. November 2016 in der Gemeinde Altenholz.

 

  1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeister für die Gemeinde Altenholz wird in der Zeit vom 17. Oktober 2016 bis zum 21. Oktober 2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten im BürgerBüro des Rathauses, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.

    Das Wählerverzeichnis wird im automatisieren Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

    Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.


  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 21. Oktober 2016 bis 12.00 Uhr, bei dem Gemeindewahlleiter oder seiner Vertretung im Rathaus, Zimmer 113, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.


  3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 16. Oktober 2016 eine Wahlbenachrichtigung.

    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen; sonst läuft sie oder er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.


  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl

    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder

    durch Briefwahl

    teilnehmen.


  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

Sonderausgabe der Altenholzer Nachrichten zur Bürgermeisterwahl

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Die Gemeinde Altenholz weist darauf hin, dass am 30.9.2016 eine außerplanmäßige Ausgabe des amtlichen Bekanntmachungsblattes „Altenholzer Nachrichten" erscheinen wird.

Die Sonderausgabe beinhaltet die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters am 6. November 2016 in der Gemeinde Altenholz, die Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über die Kandidatenvorstellungen für die Bürgermeisterwahl am 6. November 2016 und die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister