Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 28.9.2016 folgende Einziehung beschlossen:
- Einziehung einer Teilfläche des Flurstückes 3/340, Flur 005, Gemarkung Klausdorf, Verkehrsfläche Fliederweg im Bereich einer Parkplatzbucht (siehe Lageplan).
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
In der Zeit vom 14.10.2016 bis einschließlich 11.11.2016 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 4, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 214 der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz während der Öffnungszeiten:
Montag
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8.00 – 15.00
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Dienstag
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8.00 – 15.00
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Mittwoch
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geschlossen
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Donnerstag
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8.00 – 15.00
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Freitag
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8.00 – 12.00
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für alle zur Einsicht aus.
Jedermann, dessen Belange durch diese Einziehung berührt werden, hat Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Fachbereich 4, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 214 der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz - zu erheben.
Altenholz, 5. Oktober 2016
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gez. Ehrich |
Siegel |
Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt