Wir möchten Sie mitnehmen!
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Neubaugebiet Am Kapenhof
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet in der Flur 3 der Gemarkung Klausdorf, begrenzt im Norden durch das benachbarte Flurstück 7/14 der Flur 3 der Gemarkung Uhlenhorst (Gemeinde Dänischenhagen), im Nordosten und Osten durch die Bebauung „Kapenhof“ und „Freesenberg“ (zugleich südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 244 sowie östliche Flurstücksgrenzen der Flurstücke 2/30, 2/32, 17/21 und 23/1), im Süden durch die nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 24/3 sowie im Westen durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 23/1 in Verlängerung bis zur Straße Postkamp – L 254 findet
am 13. Juni 2019, um 17:30 Uhr,
in der Aula in der Gemeinschaftsschule Altenholz,
Danziger Str. 18 c, in 24161 Altenholz,
statt. Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bau- und Ordnungsamtes wird das Planungsbüro Evers und Küssner erste Entwicklungsskizzen vorstellen. Das Büro wird unterstützt durch verschiedene Fachplaner, die Ihnen für Fragen und Anregungen in den Bereichen Landschaftsplanung, Artenschutz, Entwässerung und Verkehr zur Verfügung stehen.
Mit dem geplanten Neubaugebiet entwickelt sich die Gemeinde Altenholz auf einer Fläche von rd. 14 ha im Bereich der Wohnbebauung. Die Auswirkungen von ca. 270 weiteren Wohneinheiten auf die Gemeinde, die Versiegelung der vorherigen Ackerfläche, die zusätzliche Auslastung der gemeindlichen Infrastruktur und die Veränderungen für das Wohnumfeld der Anlieger aus dem Baugebiet Klausdorf-West sind Punkte, die es zu bedenken gilt. Ihren Fragen und Anregungen dazu möchten wir uns stellen und diese in weitere Überlegungen mit einbeziehen. Ich hoffe deshalb auf eine rege Beteiligung.
Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt
Der Bürgermeister