Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Altenholz, Kreis Rendsburg-Eckernförde, nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Auslegung B Plan 39Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15. Juli 2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte  Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet südöstlich der Straße „Am Dehnberg" westlich der Claus-Rixen Schule und nordöstlich der freien Landschaft und die Begründung liegen

vom 3. August 2015 bis 4. September 2015

in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 213, während folgender Zeiten:

Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. v. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Altenholz, Kreis Rendsburg-Eckernförde, nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Auslegung B Plan 13Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15. Juli 2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte  Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des nördlichen Teilbereichs der Claus-Rixen-Schule, östlich und südlich der Klausdorfer Straße und nordwestlich des Sportplatzes und die Begründung liegen

vom 3. August 2015 bis 4. September 2015

in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 213, während folgender Zeiten:

Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und
Fr. v. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Altenholz, 16. Juli 2015

Ehrich
Bürgermeister

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das „Gebiet des nördlichen Teilbereiches der Claus-Rixen-Schule, östlich und südlich der ‚Klausdorfer Straße‘ und nordwestlich des Sport

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 25. März 2015 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das „Gebiet des nördlichen Teilbereiches der Claus-Rixen-Schule, östlich und südlich der ‚Klausdorfer Straße‘ und nordwestlich des Sportplatzes" im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Dabei wird gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke zu schaffen.

Der von der Aufstellung betroffene Bereich ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird am 4. Mai 2015 durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 9. April 2015

Ehrich
Bürgermeister

B Plan 13

Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a-135 c BauGB

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Aufgrund des § 135 c des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) und des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.12.2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 473), wird nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 25.03.2015 folgende Satzung erlassen: