1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2020

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10. Juni 2020 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

Tabelle 1

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

Tabelle 2

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2020 bleiben unverändert.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 6. Juli 2020 erteilt.

Altenholz, 05. August 2020


Ehrich
Bürgermeister


Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 und die Anlagen können im Rathaus bei Frau Reese-Kläning, Zimmer 11, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.


Altenholz, 21. August 2020


Ehrich
Bürgermeister