Bekanntmachung

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Einleitung/Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Bau
gesetzbuch (BauGB) als Voraussetzung für die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen

Die Gemeinde Altenholz plant die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Der Lenkungsausschuss Städtebauförderung der Gemeinde Altenholz hat in seiner Sitzung am 3. März 2020 den Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für den Bereich Stift Süd gem. § 141 BauGB gefasst.
Die Abgrenzung des Untersuchungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Im Untersuchungsgebiet befinden sich folgende Straße bzw. Abschnitte der nachfolgend genannten Straßen:
•    Breslauer Straße
•    Posener Straße ab Hausnummer 6
•    Danziger Straße ab Hausnummer 5
Dieser Einleitungsbeschluss wird gemäß § 141 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten so-wie ihrer Beauftragten gemäß § 138 BauGB wird hingewiesen.


Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt

Vorbereitende Untersuchungen – was ist das?

„Vorbereitende Untersuchungen“ ist ein Fachbegriff aus der Stadtplanung. Da der Lenkungsausschuss Städtebauförderung die Einleitung vorbereitender Untersuchungen im Bereich von Stift Süd beschlossen hat, werden diese bald auch in Altenholz stattfinden. Wir möchten Sie also kurz darüber informieren, was sich dahinter verbirgt.
Um als Gemeinde Fördergelder aus dem Programm „Soziale Stadt“ zu bekommen, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Die gesetzlichen Vorgaben dazu sind im besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.

Für den Einsatz von Fördermitteln muss
•    die Ausweisung des Gebietes im Rahmen einer Erhaltungssatzung und / oder
•    die Festlegung als Sanierungsgebiet im Rahmen einer Sanierungssatzung erfolgen.
Mit Hilfe der vorbereitenden Untersuchungen möchte die Gemeinde Altenholz die aktuelle Situation vor Ort ermitteln lassen. Nur so kann die Gemeinde eine fundierte Entscheidung über die geeignete rechtliche Vorgehensweise treffen.
Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist es, aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter städtebaulicher Mängel zu entwickeln.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter des Bau- und Ordnungsamtes, Herr Dürrbaum, Tel. 0431 – 32 01 400, r.duerrbaum@altenholz, gern zur Verfügung.

Nähere Informationen zum Beschluss erhalten Sie im Ratsinformationssystem, aus der ausführlichen Vorlage zu diesem Thema unter der Sitzung des Lenkungsausschusses Städtebauförderung vom 3. März 2020.

Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt