Maskenpflicht auf Recyclinghöfen

Veröffentlicht in Leben-Wohnen

Auszug aus der Pressemitteilung der AWR:

"Ab Mittwoch, den 29. April 2020 gibt es in Schleswig-Holstein im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel eine Maskenpflicht. Auch der Besuch auf einem unserer Recyclinghöfe ist ab diesem Tag nur noch mit Maske möglich.

Seit Montag, den 27. April sind die Recyclinghöfe in Altenholz, Bordesholm, Eckernförde, Hohenwestedt, Kronshagen, Nortorf und Osterrönfeld wieder ohne Anmeldung für den Kundenverkehr geöffnet. Bei der Annahme der Abfälle ist es nicht auszuschließen, dass in manchen Situationen der geforderte Mindestabstand zum Personal und anderen Besucherinnen und Besuchern nicht gewährleistet ist.

Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch zum Schutze der Besucher des Recyclinghofes gilt ab Mittwoch, 29. April 2020 die Auflage, auch bei dem Besuch auf einem unserer Recyclinghöfe einen Mundschutz zu tragen.

Darüber hinaus gelten weiterhin folgende Regeln beim Besuch eines Recyclinghofes:

  • Beim Ausladen erfolgt keine Hilfe durch das Recyclinghof-Personal.
  • Die Zahlung mit EC-Karte ist gewünscht.
  • Kinder dürfen das Fahrzeug nicht verlassen.
  • Schadstoffe werden weiterhin nicht angenommen.
  • Es gibt eine Pause von 12.00 bis 12.30 Uhr.
  • Die Höfe in Nortorf, Osterrönfeld und Bordesholm haben mittwochs geschlossen.

..."