Mitglieder für die Wahlvorstände der Europawahl am 26. Mai 2019 gesucht

Veröffentlicht in Europawahl 2019

Am 26. Mai 2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahl) statt.

In der Gemeinde Altenholz werden in diesem Zusammenhang fünf allgemeine Wahlbezirke und ein Briefwahlbezirk gebildet, in denen jeweils ein aus mindestens sechs Mitgliedern bestehender Wahlvorstand eingesetzt werden soll.

Nur mit Ihrem Engagement wird es möglich sein, den reibungslosen Ablauf der Europawahl sicherzustellen.

Ich bitte deshalb alle für diese Wahl wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl, indem sie sich als Mitglied im Wahlvorstand in einem der Wahlbezirke zur Verfügung stellen. Ihre Tätigkeit besteht darin, am Wahltag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und im Anschluss daran die Feststellung des Wahlergebnisses zu gewährleisten.

Da nur zu Beginn sowie zur Ergebnisermittlung für alle Wahlvorstandsmitglieder Anwesenheitspflicht herrscht, müssen Sie nicht den ganzen Tag im Wahllokal verbleiben. In der übrigen Zeit kann sich (nach eigener Übereinkunft) abgewechselt werden, so dass lediglich ein halber Tag zu „opfern" ist. Hierfür wird eine Entschädigung i.H.v. 50,- € gezahlt.

Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, bitte ich, sich mit dieses Meldevordruckes pdfEuropawahl_Vordruck.pdf bis zum 30. April 2019 mit der Gemeindebehörde für die Europawahl – Fachbereich 1 – Hauptamt -, Rathaus, Zimmer 113, persönlich oder telefonisch unter 32 01-113 / 105 in Verbindung zu setzen.

Sofern Sie bereits in den vergangenen Jahren als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitgewirkt haben und ich somit bereits über Ihre persönlichen Angaben verfüge, reicht auch eine kurze formlose E-Mail an Frau Fischer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mit der Sie Ihr erneutes Mitwirken erklären.

Altenholz, 22. März 2019

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Gemeindebehörde