Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 19.9.2018 zur Regelung der Schülerbetreuung die nachstehende Neufassung der Entgeltordnung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben werden:

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift

§ 1
Allgemeines

(1) Für die Inanspruchnahme der Betreuten Grundschule werden Entgelte erhoben, die jeweils zu Beginn eines Schuljahres (1. August) festgesetzt werden.

§ 2
Entstehung und Fälligkeit des Entgelts

(1) Mit dem Tag der Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers in die Betreute Grundschule entsteht die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts.

(2) Erfolgt die Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers ausnahmsweise im Laufe eines Betreuungszeitraumes, ist bei der Aufnahme bis zum 15. eines Monats das volle Entgelt, bei der Aufnahme nach dem 15. eines Monats das halbe Entgelt zu zahlen.

(3) Die Entgelte sind monatlich im Voraus, spätestens bis zum 5. eines jeden Monats in einer Summe unter Angabe des Verwendungszwecks zu entrichten. Zahlungspflicht besteht auch während der Schulferien und während sonstiger unterrichtsfreier Zeiten, in denen eine Betreuung nicht stattfindet.

§ 3
Höhe des Entgelts

(1) Für die Inanspruchnahme der Betreuten Grundschule sind monatlich folgende Entgelte zu zahlen:

Betreute Grundschule in Altenholz-Klausdorf

Modul 1 43,00 € - Geschwisterkind 34,00 €
Modul 1 in Kombination 40,00 € - Geschwisterkind 32,00 €
Modul 2 83,00 € / 86,00 €*
*bei Teilnahme am Mittagstisch
- Geschwisterkind 66,00 €/ 69,00 €*
Modul 3 43,00 € / 46,00 €*
*bei Teilnahme am Mittagstisch
- Geschwisterkind 34,00 € / 37,00 €*
Modul 4 80,00 € - Geschwisterkind 64,00 €
Modul 5 53,00 € - Geschwisterkind 42,00 €

 

Neben dem Entgelt nach Abs. 1 ist eine Kostenpauschale von 3,55 € pro Mittagessen zu zahlen. Diese Pauschale wird nicht erhoben, wenn die Schülerin/der Schüler nicht am Mittagessen teilgenommen hat und die Erziehungsberechtigten dies der Betreuungskraft rechtzeitig vorher mitgeteilt haben.

Betreute Grundschule in Altenholz-Stift

Modul 1 43,00 € - Geschwisterkind 34,00 €
Modul 1
in Kombination 40,00 €
- Geschwisterkind 32,00 €
Modul 2 83,00 € - Geschwisterkind 66,00 €
Modul 3 43,00 € - Geschwisterkind 34,00 €
Modul 4 80,00 € - Geschwisterkind 64,00 €
Modul 5 53,00 € - Geschwisterkind 42,00 €

 

Die Kosten für das Mittagessen werden direkt durch den Caterer im sog. Prepaid-Verfahren mit den Erziehungsberechtigten abgerechnet.

(2) Als Geschwisterkind gilt jedes weitere von denselben Unterhaltsverpflichteten angemeldete Kind. Bei Betreuung eines Altenholzer Kindes in einer Kindertagesstätte und der zeitgleichen Betreuung des Geschwisterkindes in der Betreuten Grundschule an der Claus-Rixen-Schule wird für das in der Betreuten Grundschule angemeldete Kind ebenfalls eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Gewährung erfolgt ab dem Monat, in welchem der Antrag mit Bestätigung der Kindertagesstätte bei der Verwaltung eingeht. Die Gewährung einer Geschwisterermäßigung ist für jedes Schuljahr neu zu beantragen.

(3) In sozialen Härtefällen kann der Bürgermeister Ermäßigungen von dem zu zahlenden Entgelt nach Absatz 1 in Anlehnung an die Sozialstaffel der Kindertagesstätten gewähren.

§ 4
Ende der Zahlungspflicht

Die Zahlungspflicht endet mit dem Wirksamwerden der ordnungsgemäßen Abmeldung der Schülerin/des Schülers oder mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung (§ 4 Grundsätze für die Betreute Grundschule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift an der Claus-Rixen-Schule).

§ 5
Zahlungspflichtige

Die Erziehungsberechtigten, auf deren Antrag die Schülerin/der Schüler in die Betreute Grundschule aufgenommen wurde, sind zur Zahlung des Entgelts verpflichtet. Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner. Die Beitreibung von Forderungen erfolgt im Verwaltungswege.

§ 6
Datenverarbeitung

Die Gemeinde Altenholz ist berechtigt, zur Erfüllung der Aufgabe nach dieser Entgeltordnung die notwendigen Daten der Schülerinnen/der Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

§ 7
Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt ab 1. Februar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift vom 6. April 2017 in der zurzeit geltenden Fassung außer Kraft.

Altenholz, 20.9.2018

Ehrich
Bürgermeister

 - Geschwisterkind 42,00 €