Widmung von öffentlichen Straßen

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

SchulkoppelDie Gemeinde Altenholz, als Trägerin der Straßenbaulast, widmet hiermit gemäß § 6 StrWG folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr:

Schulkoppel, Hinterm Teich und Eckkoppel (Gemarkung Friedrichshof, Flur 3, Flurstück 141).

Die Einstufung der Straßen erfolgt gemäß § 3 Abs.1 Nr. 3. a) StrWG als Ortsstraßen (Gemeindestraßen). Eine Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten wird nicht verfügt.

Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Altenholz und sind in der beigefügten Karte farblich hervorgehoben.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt gem. § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz und gilt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, einzulegen.

Altenholz, den 2. Januar 2018

Unterschrift Ehrich Siegel
gez. Ehrich Siegel