Bekanntmachung der Einziehungsabsicht hier: Einziehung des ehemaligen Wochenmarktplatzes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 13.12.2017 folgende Einziehung beschlossen:
Einziehung des Flurstückes 15/255 und einer Teilfläche des Flurstückes 63/53, Flur 3, Gemarkung Stift, ehemals zur Durchführung des Wochenmarktes genutzt (siehe folgender Lageplan).
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
In der Zeit vom 15.1.2018 bis einschließlich 12.2.2018 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 4, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 214 der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz während der Öffnungszeiten:
Montag |
8.00 – 15.00 |
Dienstag |
8.00 – 15.00 |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
8.00 – 15.00 |
Freitag |
8.00 – 12.00 |
für alle zur Einsicht aus.
Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Fachbereich 4, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 214 der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz - zu erheben.
Altenholz, den 2. Januar 2018
gez. Ehrich | Siegel |