1. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Benutzungsgebühren bei Vergabe von Räumlichkeiten des Gemeindezentrums Altenholz (Benutzungsgebührensatzung)

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.03.2017 (GVOBI. Schl.-H. S. 140), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 11.10.2017 folgende 1. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Benutzungsgebühren bei der Vergabe von Räumlichkeiten des Gemeindezentrums Altenholz (Benutzungsgebührensatzung) erlassen:

Artikel I

§ 7 wird durch den Abs. 3 wie folgt ergänzt:

„Die Gebührenbefreiung gemäß Abs. 2 gilt auch für gemeinnützige, wohltätige sowie politische Vereine und Verbände mit Sitz in der Gemeinde Dänischenhagen, wenn diese Gemeinde eine gleichlautende Regelung beschlossen hat."

§ 7 wird durch den Abs. 4 wie folgt ergänzt:

„Gehen zeitgleich Anträge auf Vergabe von Räumlichkeiten für das Gemeindezentrum Altenholz von gemeinnützigen, wohltätigen sowie politischen Vereinen und Verbänden aus den Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen ein, sind Vereine und Verbände mit Sitz in der Gemeinde Altenholz vorrangig zu berücksichtigen."

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt zum 1.11.2017 in Kraft.

Altenholz, 14. Dezember 2017

Ehrich
Bürgermeister