Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der Villa Hoheneck nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 1. Februar 2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der „Villa Hoheneck" und die Begründung liegen
vom 6. März 2017 bis 6. April 2017
in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 213, während folgender Zeiten:
Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. v. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Nachfolgende Gutachten liegen vor und zur Einsichtnahme bereit:
- grünordnerischer Fachbeitrag
- Artenschutzgutachten
- Lärmgutachten
- Baumgutachten
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.
Altenholz, 13. Februar 2017
Ehrich
Bürgermeister