Haushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2017

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14. Dezember 2016 und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1.

im Ergebnisplan mit

 
 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

18.149.800 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

20.004.700 Euro

 

einem Jahresfehlbetrag von

1.854.900 Euro

     

2.

im Finanzplan mit

 
 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

17.459.900 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

17.293.400 Euro

     
 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

2.709.300 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

3.462.500 Euro

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

1.250.600 Euro

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 Euro

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000 Euro

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

88 Stellen

     

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 
 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

370 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

450 %

     

2.

Gewerbesteuer

370 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,-- Euro im Einzelfall. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 2. Januar 2017 erteilt.

Altenholz, 9. Januar 2017

Ehrich
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2017 und die Anlagen können im Rathaus bei Herrn Pahl, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Altenholz, 10. Februar 2017

Ehrich
Bürgermeister