Bekanntmachung der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der Firma Dataport nördlich der Straße „Rehmkamp“ und westlich des Appartement-Parks im Verfahren nach § 13 a BauGB

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Lageplan – Darstellung des Plangeltungsbereichs Lageplan – Darstellung des Plangeltungsbereichs Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz 2 für das Gebiet der Firma Dataport nördlich der Straße „Rehmkamp" und westlich des Appartement-Parks im Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Trainings- und Sportkomplexes mit dazugehörenden Nutzungen wie Physiotherapie und Verwaltungstrakt sowie einem Hostel zur Unterbringung auswärtiger Sportmannschaften, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich. Vorrangig ist eine Optimierung der Parkplatzsituation auf dem Gelände der Firma Dataport AöR vorzusehen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (Beteiligung der Öffentlichkeit) zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, hat die Gemeinde Altenholz am 3. November 2016 eine Bürgerinformation durchgeführt.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 213, während folgender Zeiten: Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. v. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Ehrich
Bürgermeister