7. Änderung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung)

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.8.2016 (GVOBl. S. 788), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2016 folgende 7. Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1

§ 2 Absatz 9 wird wie folgt ergänzt:
Der ehrenamtliche Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr Altenholz erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 61 Euro.

(10) Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Altenholz und Knoop erhalten nach der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren eine pauschale Aufwandsentschädigung für jeden Einsatz, an dem diese beteiligt waren. Diese richtet sich nach der Dauer des Einsatzes und wird wie folgt aufgegliedert:
- bis zu vier Stunden 4 Euro,
- ab vier bis acht Stunden 5 Euro,
- ab acht bis elf Stunden 12 Euro,
- ab 11 bis 14 Stunden 13 Euro,
- über 14 Stunden 20 Euro,
- für 24 Stunden 33 Euro.

Altenholz, den 15. Dezember 2016

Ehrich
Bürgermeister