Bekanntmachung der 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Ge
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. August 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 788), und der §§ 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 846), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 14. Dezember 2016 folgende 7. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:
Artikel 1
In § 24 Abs. 1 wird der Gebührensatz von „2,61 €" in „2,27 €" geändert.
In § 24 Abs. 2 Buchstabe a wird der Gebührensatz von „0,71 €" in „0,55 €" geändert.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Altenholz, den 15. Dezember 2016
Ehrich
Bürgermeister
Hinweis der Verwaltung zur vorstehenden Bekanntmachung:
Mit der Bekanntmachung der vorstehenden Satzung wird ab 1. Januar 2017 der Gebührensatz für das Ableiten von Schmutzwasser von bisher 2,61 € um 0,34 € auf 2,27 € je m³ Abwasser gesenkt. Gleichzeitig wird der Gebührensatz für das Ableiten von Niederschlagswasser von bisher 0,71 € um 0,16 € auf 0,55 € je m² gebührenpflichtiger Fläche gesenkt.