Wahlbekanntmachung

Veröffentlicht in Bürgermeisterwahl 2016

Anlage 27 (zu § 72 Abs. 5 i. V. m. § 38 GKWO)

 

Wahlbekanntmachung

 
1.

Am 6. November 2016 findet die Wahl   des Bürgermeisters in der Gemeinde Altenholz statt.

 

  Die Wahl dauert   von 8.00 bis 18.00 Uhr.
     
2.

Die Einteilung der Gemeinde in   Wahlbezirke ist aus dem beigefügten   Anhang ersichtlich.

     
3.

Wahlberechtigte   können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen   Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die   Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl   mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.   Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von   der Wählerin oder dem Wähler für eine etwa notwendig werdende Stichwahl   aufzubewahren und erneut mitzubringen.

Gewählt   wird mit amtlichen Stimmzetteln,   die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet.

Jede   Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Die   Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie   oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder   anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber   die Stimme gelten soll.

Der   Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des   Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet   werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4.

Die   Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk   sind öffentlich. Jede Person hat   Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.

Wählerinnen   und Wähler, die einen Wahlschein   haben, können an der Wahl

  a) durch   Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder
  b)

durch   Briefwahl

 

teilnehmen.

Wer   durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde Altenholz,   BürgerBüro, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, einen amtlichen Stimmzettel,   einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag   beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen   Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an   den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00   Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des   Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief   abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand   des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt   sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder   Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6.

Jede   wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich   ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Altenholz, 28. Oktober 2016

GEMEINDE ALTENHOLZ

Der Gemeindewahlleiter für die Bürgermeisterwahl

 

Anhang zur   Wahlbekanntmachung

 
   
Einteilung der Gemeinde Altenholz in folgende 5   Wahlbezirke:  
   
Wahlbezirk Lage des Wahlraums Zugehörige Straßen oder Ortsteile  
Nr. Name      
1 Wahlbezirk 1

Claus-Rixen-Schule

Klausdorfer Str. 72-74

Am   Dehnberg, Am Kapenhof, Dehnhöft, Dorfkoppel, Dreiangel, Freesenberg,   Friedrichshof, Grasweg, Hasenholz, Kahlenkoppel, Klausdorfer Straße   (Hausnummern 1 bis 25 und 2 bis 44), Kronsberg, Kubitzberg, Kubitzberger Weg,   Lummerbruch, Moorredder, Peerkoppel, Postkamp, Rehwinkel, Vordere Wurth,   Wiesengrund, Willy-Busch-Straße

 
2 Wahlbezirk 2

Claus-Rixen-Schule

Klausdorfer   Str. 72-74

Ahornallee,   Akazienweg, Alter Kieler Weg, An der Feuerwache, Birkenweg, Blaubeerweg,   Brombeerring, Buchenweg, Ebereschenweg, Eibenweg, Eichenweg, Erdbeerfeld, Fliederweg,   Ginsterweg, Himbeerweg, Klausdorfer Straße (Hausnummern 127 bis 169 und 134   bis 178a), Kiefernweg, Lärchenweg, Lindenallee, Pappelweg, Rotdornweg,   Sanddornweg, Tannenweg, Teichkoppel, Wacholderweg

 
3 Wahlbezirk 3

Claus-Rixen-Schule

Klausdorfer   Str. 72-74

Altenholzer   Straße, Am Buchholz, Aukamp, Buschberg, Grevenkamp, Klausdorfer Straße   (Hausnummern 27 bis 125 und 46 bis 132), Klintenberg, Langkoppel, Niekoppel,   Ohlandbogen, Regenbrook, Rehmkamp, Rönkoppel, Rüschkamp, Schoolredder,   Struckbrook

 
4 Wahlbezirk 4

Schule   Stift

Posener   Straße

Allensteiner   Weg, Elbinger Weg, Insterburger Weg, Klausdorfer Landstraße, Königsberger   Straße, Memeler Straße, Ostpreußenplatz, Pillauer Weg, Rote Kate, Tilsiter   Weg, Posener Straße, Waldwinkel

 

 
5 Wahlbezirk 5

Schule   Stift

Posener Straße

Achtstückenberg, Am   Jägersberg, Barkmissen, Breslauer Straße, Dänischenhagener Straße, Danziger   Straße, Friedrichsruher Weg, Friedrich-Voß-Ufer, Gut Knoop, Hoheneck, Knooper   Dorfstraße, Knooper Landstraße, Kolberger Weg, Oskar-Kusch-Straße, Polterberg,   Pommernring, Projensdorf, Rathmannsdorfer Schleuse, Stegeltor, Stettiner Weg,   Stifter Allee, Stralsunder Weg