Wahlbekanntmachung
Anlage 27 (zu § 72 Abs. 5 i. V. m. § 38 GKWO)
Wahlbekanntmachung |
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1. |
Am 6. November 2016 findet die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Altenholz statt.
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Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. | |||||||||
2. |
Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich. |
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3. |
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der Wählerin oder dem Wähler für eine etwa notwendig werdende Stichwahl aufzubewahren und erneut mitzubringen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist. |
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4. |
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. |
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5. |
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl |
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a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder | ||||||||
b) |
durch Briefwahl |
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teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde Altenholz, BürgerBüro, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält. |
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6. |
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes). |
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Altenholz, 28. Oktober 2016 GEMEINDE ALTENHOLZ Der Gemeindewahlleiter für die Bürgermeisterwahl |
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Anhang zur Wahlbekanntmachung |
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Einteilung der Gemeinde Altenholz in folgende 5 Wahlbezirke: | |||||||||
Wahlbezirk | Lage des Wahlraums | Zugehörige Straßen oder Ortsteile | |||||||
Nr. | Name | ||||||||
1 | Wahlbezirk 1 |
Claus-Rixen-Schule Klausdorfer Str. 72-74 |
Am Dehnberg, Am Kapenhof, Dehnhöft, Dorfkoppel, Dreiangel, Freesenberg, Friedrichshof, Grasweg, Hasenholz, Kahlenkoppel, Klausdorfer Straße (Hausnummern 1 bis 25 und 2 bis 44), Kronsberg, Kubitzberg, Kubitzberger Weg, Lummerbruch, Moorredder, Peerkoppel, Postkamp, Rehwinkel, Vordere Wurth, Wiesengrund, Willy-Busch-Straße |
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2 | Wahlbezirk 2 |
Claus-Rixen-Schule Klausdorfer Str. 72-74 |
Ahornallee, Akazienweg, Alter Kieler Weg, An der Feuerwache, Birkenweg, Blaubeerweg, Brombeerring, Buchenweg, Ebereschenweg, Eibenweg, Eichenweg, Erdbeerfeld, Fliederweg, Ginsterweg, Himbeerweg, Klausdorfer Straße (Hausnummern 127 bis 169 und 134 bis 178a), Kiefernweg, Lärchenweg, Lindenallee, Pappelweg, Rotdornweg, Sanddornweg, Tannenweg, Teichkoppel, Wacholderweg |
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3 | Wahlbezirk 3 |
Claus-Rixen-Schule Klausdorfer Str. 72-74 |
Altenholzer Straße, Am Buchholz, Aukamp, Buschberg, Grevenkamp, Klausdorfer Straße (Hausnummern 27 bis 125 und 46 bis 132), Klintenberg, Langkoppel, Niekoppel, Ohlandbogen, Regenbrook, Rehmkamp, Rönkoppel, Rüschkamp, Schoolredder, Struckbrook |
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4 | Wahlbezirk 4 |
Schule Stift Posener Straße |
Allensteiner Weg, Elbinger Weg, Insterburger Weg, Klausdorfer Landstraße, Königsberger Straße, Memeler Straße, Ostpreußenplatz, Pillauer Weg, Rote Kate, Tilsiter Weg, Posener Straße, Waldwinkel
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5 | Wahlbezirk 5 |
Schule Stift Posener Straße |
Achtstückenberg, Am Jägersberg, Barkmissen, Breslauer Straße, Dänischenhagener Straße, Danziger Straße, Friedrichsruher Weg, Friedrich-Voß-Ufer, Gut Knoop, Hoheneck, Knooper Dorfstraße, Knooper Landstraße, Kolberger Weg, Oskar-Kusch-Straße, Polterberg, Pommernring, Projensdorf, Rathmannsdorfer Schleuse, Stegeltor, Stettiner Weg, Stifter Allee, Stralsunder Weg |
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