Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

B Plan 4Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelkestraße", östlich der Straße „Stegeltor", westlich der Straße „Friedrichsruher Weg" und südlich der „Fördestraße" im Verfahren nach § 13a BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 20. Juli 2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet nördlich der „Boelkestraße", östlich der Straße „Stegeltor", westlich der Straße „Friedrichsruher Weg" und südlich der „Fördestraße" im Verfahren nach § 13a BauGB vorhabenbezogen aufzustellen. Dabei wird gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Planungsziel ist die Erneuerung und Aufwertung des Wohnquartieres durch Abriss des Altbestandes und Neubau zweier Mehrfamilienhäuser.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 13.7.2016 durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird abgesehen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde Altenholz stehen Ihnen im Rathaus, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, während der Öffnungszeiten für Informationen über Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung gern zur Verfügung.

Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 25. Juli 2016

Ehrich
Bürgermeister