Auf der Grundlage von § 47 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003, zuletzt geändert durch VO v. 12.10.2005 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz am 15.6.2016 die Vergabe von Straßennamen im B-Plan Nr. 39 beschlossen.
Die auf dem Lageplan farblich gekennzeichneten Planstraßen erhalten die folgenden Straßennamen:
Planstraße A: Schulkoppel
Planstraße B: Hinterm Teich
Planstraße C: Eckkoppel
Begründung: Im Zuge der Erschließungsarbeiten im B-Plan Nr. 39 wurde über die Vergabe der o.g. Straßennamen im Bau- und Umweltausschuss vom 23.5.2016 beraten. Die Gemeindevertretung hat diese daraufhin in ihrer Sitzung vom 15.6.2016 beschlossen.
Einen Plan über die entsprechenden Hausnummern im Neubaugebiet können Sie hier Hausnummern.pdf einsehen. Bei Reihenhäusern und Mehrfamilienhausbebauung mit mehreren Eingängen wird zusätzlich nach Buchstaben unterteilt.
Gemeinde Altenholz Der Bürgermeister Bau- und Ordnungsamt