Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes

Veröffentlicht in Städtebauförderung

Die Gemeinde Altenholz hat nach der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sogenannte Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im „Ortskern-Stift" durch die BIG-STÄDTEBAU GmbH durchführen lassen.

Die städtebauliche Analyse im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen hat ergeben, dass funktionale und städtebauliche Missstände im Ortskern vorliegen, für deren Behebung die Anwendung des besonderen Städtebaurechts (§§ 136-164 BauGB, städtebauliche Sanierungsmaßnahmen) erforderlich wird. Hierfür wurde ein Sanierungsgebiet mit der Gemeinde Altenholz abgestimmt. Die wesentlichen Ziele der Sanierung liegen dabei in der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches, der Stärkung der Infrastruktur sowie der Steigerung der Aufenthaltsqualität im Ortskern.

Insbesondere alle Eigentümerin/Eigentümer eines Grundstücks im vorgeschlagenen Sanierungsgebiet „Ortskern-Stift" möchte ich herzlich einladen, am

Mittwoch, dem 13. Juli 2016, um 17.30 Uhr,

im Ratssaal des Altenholzer Rathauses, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, an der Einwohnerversammlung teilzunehmen. Näherer Informationen zu den Vorbereitenden Untersuchungen, dem Integrierten Entwicklungskonzept sowie die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes entnehmen Sie bitte den Beiträgen unter dem Menüpunkt "Städtebauförderung".

Die BIG-STÄDTEBAU GmbH wird Ihnen die Ergebnisse des Gutachtens und die sich daraus ergebenen Auswirkungen für die Grundstücke im Sanierungsgebiet erläutern und Ihre Fragen zum Thema beantworten.

Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt