1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2016

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23. März 2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

   

erhöht

um

vermin-

dert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

einschl. der Nachträge

   

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

           

1.

im Ergebnisplan der

       
 

Gesamtbetrag der Erträge

493.900 €

 

19.605.600 €

20.099.500 €

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen 

395.800 €

 

19.243.800 €

19.639.600 €

 

Jahresüberschuss

98.100 €

 

361.800 €

459.900 €

           

2.

im Finanzplan der

       
 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

132.700 €

 

17.025.500 €

17.158.200 €

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

405.800 €

 

16.964.900 €

17.370.700 €

           
 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

1.100.000 €

 

8.388.200 €

9.488.200 €

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

1.100.000 €

 

8.977.600 €

10.077.600 €

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 1.171.800 € auf            2.271.800 €.

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 119 Stellen auf 117 Stellen.

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2016 bleiben unverändert.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 30. März 2016 erteilt.

 

Altenholz, 4. April 2016                     

Ehrich
Bürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 und die Anlagen können im Rathaus bei Herrn Pahl, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Altenholz, 22 April 2016

Gemeinde Altenholz
Ehrich
Bürgermeister