1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2015

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30. September 2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

   

erhöht

um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

einschl. der Nachträge

   

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

           

1.

im Ergebnisplan der

       
 

Gesamtbetrag der Erträge

263.800 €

 

16.750.500 €

17.014.300 €

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen 

506.400 €

 

17.001.100 €

17.507.500 €

 

Jahresfehlbetrag

242.600 €

 

250.600 €

493.200 €

           

2.

im Finanzplan der

       
 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

263.800 €

 

15.738.300 €

16.002.100 €

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

506.400 €

 

15.100.800 €

15.607.200 €

           
 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

100.600 €

4.053.000 €

3.952.400 €

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

343.200 €

4.690.500 €

4.347.300 €

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 3.192.200 € auf 3.011.700 €.

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2015 bleiben unverändert.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 2. November 2015 erteilt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde für einen Teilbetrag der Kreditaufnahme in Höhe von 2.928.000 € erteilt. Die Gemeinde kann die geplanten investiven Auszahlungen mit dieser verringerten Kreditaufnahme vornehmen.

Altenholz, 19. November 2015

Ehrich
Bürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und die Anlagen können im Rathaus bei Herrn Pahl, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Altenholz, 27. November 2015

Gemeinde Altenholz
Ehrich
Bürgermeister