1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30. September 2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
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1. |
im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge |
263.800 € |
16.750.500 € |
17.014.300 € |
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Gesamtbetrag der Aufwendungen |
506.400 € |
17.001.100 € |
17.507.500 € |
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Jahresfehlbetrag |
242.600 € |
250.600 € |
493.200 € |
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2. |
im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
263.800 € |
15.738.300 € |
16.002.100 € |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
506.400 € |
15.100.800 € |
15.607.200 € |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
100.600 € |
4.053.000 € |
3.952.400 € |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
343.200 € |
4.690.500 € |
4.347.300 € |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 3.192.200 € auf 3.011.700 €.
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2015 bleiben unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 2. November 2015 erteilt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde für einen Teilbetrag der Kreditaufnahme in Höhe von 2.928.000 € erteilt. Die Gemeinde kann die geplanten investiven Auszahlungen mit dieser verringerten Kreditaufnahme vornehmen.
Altenholz, 19. November 2015
Ehrich
Bürgermeister
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und die Anlagen können im Rathaus bei Herrn Pahl, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Altenholz, 27. November 2015
Gemeinde Altenholz
Ehrich
Bürgermeister