Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Altenholz, Kreis Rendsburg-Eckernförde, nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Auslegung B Plan 39Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15. Juli 2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte  Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet südöstlich der Straße „Am Dehnberg" westlich der Claus-Rixen Schule und nordöstlich der freien Landschaft und die Begründung liegen

vom 3. August 2015 bis 4. September 2015

in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 213, während folgender Zeiten:

Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. v. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Als Grundlage für die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende umweltbezogene Informationen gesichtet bzw. erarbeitet und berücksichtigt:

  1. Bestandsplan im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrags, Entwurfsplan im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages sowie Gestaltungskonzept der Ausgleichsfläche; die entsprechenden Erläuterungen sind in die Begründung (Teil:  Umweltbericht) aufgenommen worden (2015).
  2. Landschaftsplan der Gemeinde Altenholz (1998)
  3. Landschaftsrahmenplan Planungsraum III (2000)
  4. Stellungnahmen von Privatpersonen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (2015)
  5. Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung (2015)
  6. Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN 18005 (Wasser- u. Verkehrskontor, Neumünster 2015)
  7. Teilauszug des Bodengutachtens „Abgrenzungsbohrungen Torf" (GrundbauINGENIEURE Schnoor + Bauer, Bredenbeck 2015)
  8. Einschätzungen zum Artenschutz, integriert im Umweltbericht (Bioplan, Neumünster, 2015)
  9. Erschließungsplan, Lageplan Straßenbau, Entwässerung (Ingenieur Beratung Hauck,  Kiel 2015)
  10. Verkehrsgutachten

Die Unterlagen zu dem Punkt 1 - 9 liegen ebenfalls öffentlich aus.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2, 5 und 8.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Bestandssituation u. Nutzung im Plangebiet sowie angrenzend, Schutzstatus, Erhalt von wertvollen Grünstrukturen, Schaffung neuen Grünvolumens.
  • Auswirkungen der Planung: Überbauung einer landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche sowie teilweise die Überplanung  von angrenzenden Knickstrukturen und infolgedessen Verlust von einzelnen Bäumen sowie sonstigen Strauchbeständen, Lebensraumverlust durch Versiegelung, Lebensraumverlust durch Abriss eines abgängigen Gebäudes im Norden des Plangeltungsbereichs.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Geologie, Boden und Wasser

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2, 3, 5, 7 und 9
  • Es werden Angaben gemacht zu: Bestandssituation in Bezug auf Boden sowie Grund- und Oberflächengewässer.
  • Auswirkungen der Planung: Bodenversiegelung, Abnahme der Grundwasserneubildung, Zunahme des anfallenden Niederschlagswassers.

 Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2, 3, 4 und 5.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Ausgangssituation.
  • Auswirkungen der Planung: Überbauung einer landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche sowie teilweise die Überplanung  von angrenzenden Knickstrukturen und infolgedessen Auswirkung auf Luftströme und Klima.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild, Ortsbild

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2, 3, 4 und 5
  • Es werden Angaben gemacht zu: Lage und Ausgangssituation in Bezug auf Orts- und Landschaftsbild, Grünstrukturen, Neuschaffung von Grünstrukturen.
  • Auswirkungen der Planung: Überbauung einer landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche sowie teilweise die Überplanung  von angrenzenden Knickstrukturen und infolgedessen Verlust von einzelnen Bäumen sowie sonstigen Strauchbeständen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2, 4, 5 und 6.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Schallemissionen und Verkehrsbelastung der Straße
  • Auswirkungen der Planung: Zunahme von Schall- und Staubemissionen während der Bauphase, Verkehrslärm (passiver Schallschutz erforderlich)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung des Entwurfs der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Altenholz, Kreis Rendsburg Eckernförde nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Altenholz, 16. Juli 2015

Ehrich
Bürgermeister