Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das „Gebiet des nördlichen Teilbereiches der Claus-Rixen-Schule, östlich und südlich der ‚Klausdorfer Straße‘ und nordwestlich des Sport

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 25. März 2015 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das „Gebiet des nördlichen Teilbereiches der Claus-Rixen-Schule, östlich und südlich der ‚Klausdorfer Straße‘ und nordwestlich des Sportplatzes" im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Dabei wird gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke zu schaffen.

Der von der Aufstellung betroffene Bereich ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird am 4. Mai 2015 durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 9. April 2015

Ehrich
Bürgermeister

B Plan 13